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Der Tagesspiegel: Münchner OB Ude sieht "keine rechtliche Handhabe", Faschingsumzug am Holocaust-Gedenktag zu verhindern

Geschrieben am 22-01-2008

Berlin (ots) - Berlin - Trotz der harschen Kritik des Zentralrats
der Juden daran, dass in München am Holocaust-Gedenktag ein
Faschingsumzug stattfinden soll, sieht Oberbürgermeister Christian
Ude (SPD) keine rechtliche Handhabe, die Veranstaltung zu verhindern.
"Der Gedenktag am 27. Januar ist kein Feiertag und genießt auch sonst
keinerlei gesetzlichen Schutz. Die Behörden verfügen deshalb auch
über keine rechtliche Handhabe, Vergnügungsveranstaltungen an diesem
Tag zu unterbinden", sagte Ude dem Berliner "Tagesspiegel"
(Mittwochausgabe). Der Veranstalter habe sich "nach Beginn der erst
sehr spät einsetzenden Kritik" nicht mehr in der Lage gesehen, den
Umzug mit ausländischer Beteiligung noch zu verlegen. Er habe aber
angekündigt, "künftig eine
Terminüberschneidung vermeiden zu wollen".
Veranstalter ist der Müchner Verein "Die Damischen Ritter". Peter O.
Bosse, 1. Vorstand des Vereins, sagte dem "Tagesspiegel", er sei
"konsterniert" über die späte Kritik. Der Termin sei im Mai 2007
angekündigt worden, und niemand habe daran Anstoß genommen. Auch die
Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, nicht, die
nach Bosses Worten einen engen Kontakt zum Münchener Rathaus pflege.
Dessen Amstchef Ude sei nicht nur Schirmherr des Umzugs, sondern
werde auch zu den Teilnehmern gehören. Gleichwohl räumte Bosse ein,
dass die Kollision der Daten unglücklich sei. Bei der Terminplanung
sei niemandem bewusst gewesen, dass es sich um den
Holocaust-Gedenktag handelte. "Hätte ich damals gewusst, um welch
brisantes Datum es geht, hätten wir mit Sicherheit einen anderen
Termin gewählt", sagte Bosse. Jetzt sei eine Verschiebung aber nicht
mehr möglich.

Bei Rückfragen:
Der Tagesspiegel
Politikredaktion
Tel.: 030/26009389

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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