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Geplantes Pflegegesetz fördert Billig-Therapien

Geschrieben am 22-01-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des
Deutschen Bundestages zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz nimmt der
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Stellung:

"Aus Sicht der Freiberufler sehen wir den Gesetzentwurf kritisch,
weil über - den Krankenkassen eingeräumte - Delegationsmöglichkeiten
in Vorbehaltsbereiche von Freiberuflern eingegriffen wird", sagt Dr.
Ulrich Oesingmann, Präsident des BFB.

"Unabhängig von der Frage, wer welche Aufgaben zukünftig
übernehmen soll - ob Pflegekräfte oder Ärzte - sollte die Qualität
der Pflege im Mittelpunkt der Pflegereform stehen", so Oesingmann.
"Es kann nicht die Entscheidung einer Krankenkasse sein, welcher Teil
der Behandlung bei einem approbierten Arzt verbleiben muss und
welcher nicht. Dies ist eine Frage, die nur von kompetenter
medizinischer bzw. therapeutischer Seite beantwortet werden kann."
"Andernfalls", so Oesingmann weiter, "können Verbraucher und
Patienten nie sicher sein, ob sie wirklich die richtige und
qualitativ notwendige medizinische Behandlung bekommen oder ob ihnen
ihre Krankenkasse lediglich eine ausschließlich kostenorientierte
Billig-Therapie zukommen lässt."

"Es wäre außerdem viel kostengünstiger, wenn den Hausärzten die
Koordination bei dem Übergang zur der Kontinuität der Versorgung und
die Pflegeberatung übertragen würde", sagt Oesingmann. Dann bedürfe
es keiner beitragsverschlingenden Pflegestützpunkte. "Erst konnte die
Gesundheitsministerin der hausärztlichen Versorgung nicht genügend
Bedeutung beimessen und nun sollen sich die Patienten in die Hände
von Dritten begeben, die ihnen nicht vertraut sind - das passt nicht
zusammen", so der BFB-Präsident.

Der BFB fordert - unter dem Gesichtspunkt der besseren
Durchsetzung von Qualitätsanforderungen - jenen Personen die
Kontrolle über die Qualitätssicherung zuzubilligen, die über die
erforderliche Kompetenz und Qualifikation verfügen. "Dazu benötigen
wir vor allem auch bei der Pflege die Schaffung eines intakten
Selbstverwaltungssystems der Leistungserbringer", so Oesingmann
weiter. "Die Selbstverwaltung muss mit disziplinarischen Rechten
ausgestattet sein und einen Patientenbeirat haben, um die Bedürfnisse
von Patienten einzubeziehen. Die Weiterbildung sollte kontrolliert
werden. Diese Systematik würde die Einbindung der Pflege in das
Gesundheitswesen nachhaltig sichern und damit das Entstehen von
Doppel- und Parallelstrukturen, die nur zusätzliche Kosten
verursachen, verhindern."

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und
Verbände vertritt 954 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese
beschäftigen über 2,9 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 134
Tausend Auszubildende - und erwirtschaften rund 10 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes.

Originaltext: Bundesverband der Freien Berufe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/15951
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_15951.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Köhne
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
Reinhardtstraße 34
10117 Berlin
Tel.: 030/28444439
Fax: 030/28444440
E-Mai: gabriele.koehne@freie-berufe.de
www.freie-berufe.de


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