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MDS begrüßt Pflege-Weiterentwicklungsgesetz als wichtigen Reformschritt - Nachbesserungsbedarf in Detailfragen

Geschrieben am 21-01-2008

Essen/Berlin (ots) - "Mit der aktuellen Pflegereform werden
drängende Themen angegangen, insbesondere die Frage der besseren
Versorgung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Das halten die
Medizinischen Dienste für wichtig und richtig. Außerdem begrüßen sie
die Regelungen zur Verbesserung der Pflegequalität und zu mehr
Transparenz", sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen
Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) anlässlich der
öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen
Bundestages zur Pflegereform am 21. Januar. "Bei einigen Details
sehen wir allerdings Nachbesserungsbedarf."

Der MDS begrüßte, dass Menschen mit demenziellen Erkrankungen, die
zwar noch nicht pflegebedürftig, aber betreuungsbedürftig sind,
künftig Leistungen bis zu 2.400 Euro pro Jahr erhalten sollen. "Das
ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung dieses
Personenkreises mit Pflegebedürftigen, die unter körperlichen
Einschränkungen leiden. Wir haben schon seit langem darauf
hingewiesen, dass der Betreuungsbedarf bei Menschen mit Demenz
stärker berücksichtigt werden muss", betonte Pick. Bei der Bewertung
der Reform geht der MDS davon aus, dass weitere Reformschritte
folgen, wenn das derzeitige Projekt zur Entwicklung eines erweiterten
Pflegebedürftigkeitsbegriffes abgeschlossen ist.

Als Meilenstein für die Verbesserung der Pflegequalität bewertete
Pick, dass die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in
Zukunft intensiviert werden sollen und dass mit der Einführung von
Regelprüfungen alle drei Jahre eine Mindestfrequenz gesetzlich
festgelegt wird. Ebenso wichtig sei, dass die Prüfberichte für Laien
verständlich veröffentlicht werden sollen. "Damit wird Transparenz
über die Qualität der Pflege geschaffen und Pflegebedürftige und
Angehörige erhalten endlich die Möglichkeit, sich umfassend zu
informieren", hob Pick hervor. Nach Einschätzung des MDS wird die
Veröffentlichung von Prüfergebnissen auch einen stärkeren
Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen in Gang setzen.

Nachbesserungsbedarf gibt es nach Auffassung des Medizinischen
Dienstes bei der Regelung, dass Pflegeeinrichtungen die
MDK-Regelprüfung durch von ihnen in Auftrag gegebene Prüfzertifikate
aufweichen können. Zertifizierungen seien ein Instrument des internen
Qualitätsmanagements und könnten keinesfalls die externe Kontrolle
durch unabhängige Prüfinstitutionen wie den MDK ersetzen. "Wir
brauchen eine klare Trennung zwischen der externen Qualitätssicherung
durch den MDK und anderen Prüfverfahren", forderte Pick. Mit seiner
Kritik steht der MDS nicht allein: Auch der Bundesrat hatte in seiner
Stellungnahme zur Pflegereform diese Regelungen scharf kritisiert.

Anlässlich der Anhörungen des Deutschen Bundestags zum
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) am 21. und 23. Januar in
Berlin hat der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der
Krankenkassen e.V. (MDS) eine Stellungnahme zu den Regelungen
vorgelegt, die die Medizinischen Dienste betreffen.

Die Stellungnahme finden Sie unter www.mds-ev.de

Originaltext: MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverb
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63330
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63330.rss2

Pressekontakt:
Christiane Grote
Lützowstr. 53
45141 Essen
Tel.: 0201 8327-115
e-mail: c.grote@mds-ev.de


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