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Bernhardt: Selbstverpflichtung Vorrang vor gesetzlicher Regelung

Geschrieben am 17-01-2008

Berlin (ots) - Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag um die
Absetzbarkeit von Abfindungen von Managern erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto
Bernhardt MdB:

Steigende Vergütungen für Führungskräfte, insbesondere hohe
Abfindungen, sogar bei Erfolglosigkeit, haben zu einer kritischen
Diskussion über die Bezahlung von Managern nicht nur in Deutschland
geführt. Die Union nimmt diese Kritik sehr ernst, nicht zuletzt weil
es letztlich um den sozialen Frieden geht. Gesetzliche
Schnellschüsse, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, lehnt die
Union allerdings ab. Im Übrigen darf bei der Diskussion nicht
übersehen werden, dass die höchsten Managergehälter heute nicht mehr
in den westlichen Industrieländern, sondern in einigen arabischen
Staaten, China und Russland gezahlt werden.

Eine Einengung der Diskussion um Spitzengehälter lediglich auf den
Bereich der Wirtschaft erscheint unangemessen. Auch die Bereiche
Sport, Kultur und Medien müssen in die Überlegungen einbezogen
werden. Während der Fiskus im Zusammenhang mit der Zahlung von
Gehältern an Wirtschaftsführer profitiert, weil die steuerliche
Belastung beim Empfänger in der Regel höher ist als die Entlastung
beim Unternehmen, zahlen die Bürger z. B. die gesamten Gehälter, die
beim öffentlich rechtlichen Fernsehen gezahlt werden, über ihre
Gebühren.

Im Wesentlichen werden zurzeit fünf Aspekte in der Öffentlichkeit
diskutiert:

1.) Höchstgrenzen für Managervergütungen
In keinem Industrieland gibt es bis heute Höchstgrenzen für
Managervergütungen. In Deutschland schlägt lediglich die Linke eine
entsprechende Regelung bezogen auf Unternehmen vor, an denen der Bund
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Wir lehnen eine solche
Regelung strikt ab.

2.) Steuerliche Begrenzung von Abfindungszahlungen
Eine steuerliche Begrenzung von Abfindungszahlungen wird u. a. in den
vorliegenden Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Fraktion Die Linke gefordert. Beide wollen die steuerliche
Abzugsfähigkeit von Abfindungen auf 1 Mio. EUR begrenzen. Die
Begrenzung der Abzugsfähigkeit bringt steuerlich keinen positiven
Effekt. Der Staat hat keinen Anlass, in die Vertragsfreiheit
einzugreifen. Es geht darum, dass Unternehmen und Manager ihre
Vergütungsgestaltung moralisch verantwortlich ausüben.

3.) Reichensteuer
Zudem fordert die Fraktion Die Linke, die sogenannte Reichensteuer ab
2 Mio. EUR Jahreseinkommen auf 65 % zu erhöhen, d. h. mit Soli und
Kirchensteuer auf über 70 %. Eine steuerliche Sonderbehandlung von
Managergehältern ist mit der Union nicht möglich.

4.) Transparenzregelungen
Schon heute gibt es für den Bereich der Wirtschaft umfassende
Transparenzregelungen. Sicher kann man über eine Verbesserung
diskutieren. In diesem Zusammenhang bleibt aber die Frage, ob nicht
dann auch andere Bereiche wie der Sport, die Kultur und die Medien
einbezogen werden müssen.

5.) Stärkung der Mitgliederversammlung
Bezogen auf den Sport wäre eine Stärkung der Mitgliederversammlung
und bezogen auf das öffentlich rechtliche Fernsehen eine Stärkung der
Verwaltungsräte, die die Interessen der Bürger vertreten,
anzustreben. Auch über diesen Punkt sind wir gesprächsbereit, denn
letztlich geht es um das Geld der Aktionäre, der Vereinsmitglieder
bzw. der Bürger ganz allgemein.

Wir appellieren an die Verantwortlichen in den Unternehmen, den
Vereinen und den Verwaltungsräten, die öffentliche Diskussion ernst
zu nehmen und bei der Festsetzung von Vergütungen für Führungskräfte
die Grundsätze, die die Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex am 14. Juni des vergangenen Jahres vorgelegt hat, zu
beachten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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