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Steinbach: Schutz vor Kriminalität ist oberstes Menschenrecht

Geschrieben am 08-01-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussion um einen verbesserten
Schutz vor brutalen Übergriffen Jugendlicher erklärt die Sprecherin
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:

Die Debatte um einen verbesserten Schutz der Bürger vor
gewaltsamen Übergriffen Jugendlicher ist überfällig. Statistiken
bestätigen, dass insbesondere die Zahl der schweren
Körperverletzungen in den vergangenen Jahren extrem zugenommen hat.
Eine deutliche Mehrheit der Taten wird dabei von ausländischen
Jugendlichen begangen. Umso unverständlicher ist der Vorwurf der SPD,
die Union würde das Thema aus wahltaktischen Überlegungen
instrumentalisieren. Auch und gerade in Wahlkampfzeiten ist es
Aufgabe der Politik, die Probleme unserer Gesellschaft aufzuzeigen
und Lösungsvorschläge anzubieten.

Der Schutz des menschlichen Lebens und der körperlichen
Unversehrtheit ist das wichtigste Recht eines Menschen überhaupt. Es
ist die originäre Aufgabe des Staates, rechtschaffende Bürger vor der
Gewalt einer Minderheit zu schützen. Alles andere untergräbt den
Grundkonsens innerhalb unserer Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund sind die Versuche der SPD,
Ministerpräsident Koch in die rechte Ecke zu stellen, durchsichtig.
Hessen verfügt über ein hervorragendes Netz von
Resozialisierungsmaßnahmen für jugendliche Intensivtäter. Ein
erfolgreiches Projekt sind auch die so genannten "Teen Courts", bei
denen jugendliche Kriminelle im Gespräch mit Gleichaltrigen ihre
Taten aufarbeiten und Wiedergutmachung leisten. Nichtsdestotrotz
können soziale Maßnahmen keinen Ersatz für einen konsequenten
Strafvollzug sein. Nur wenn Täter die Folgen ihres Handelns sofort
und mit aller Härte spüren, kann die Autorität staatlicher Strukturen
greifen. Dies wird insbesondere von resozialisierten Tätern immer
wieder bestätigt. Der Staat als zahnloser Tiger hat bei derartigen
Jugendlichen keinen Respekt.

Die unionsgeführten Bundesländer haben im Jahre 2006 im Bundesrat
ein Gesetz zur "Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz"
eingebracht. Darin werden unter anderem die Einführung eines
Warnschussarrestes, die grundsätzliche Ahndung von Straftaten
Heranwachsender nach dem Erwachsenenstrafrecht sowie eine Erhöhung
der Obergrenze für Jugendstraftaten bei schwersten
Kriminalitätsdelikten auf 15 Jahre gefordert. Mit diesem
Gesetzentwurf hat die Union Maßstäbe gesetzt.

Ich fordere die SPD auf, ihre überflüssige Polemik aufzugeben und
auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes zu einer sachlichen
Debattenkultur zurückzukehren.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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