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Lausitzer Rundschau: Beugehaft für ehemalige Terroristen Und wieder die RAF

Geschrieben am 04-01-2008

Cottbus (ots) - Deutsche Terroristen denken bekanntlich sehr
rechtsstaatlich. Jedenfalls, wenn sie auf der Anklagebank sitzen.
Dann bemühen sie mit Hilfe ihrer Anwälte das Kleingedruckte in den
Gesetzen. Anderenfalls, so ihre Drohung, reißen Sie dem Rechtsstaat
die Maske vom Gesicht. So dürfte es auch diesmal gehen, nach der
beantragten Beugehaft gegen drei Ex-RAF-Mitglieder. 30 Jahre nach den
Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter
will die Bundesanwaltschaft die drei so zwingen, als Zeugen endlich
auszusagen, wer die Schüsse abgab. Eine Beschwerde dagegen ist
bereits angekündigt.
Natürlich ist es eine krasse Schwächung des Vorgehens, wenn der
Verfassungsschutz seine Erkenntnisse, die er seit 20 Jahren zu diesem
Fall hat, weiterhin unter Verschluss hält. In der Sache aber ist der
Antrag alternativlos. Mord verjährt nicht. Jeder, der etwas weiß,
muss vernommen werden und ist zur Aussage verpflichtet. Den drei
RAF-Leuten aber ist dieses Rechtsstaatsprinzip noch immer nicht
wichtig, von Reue ganz zu schweigen. Wichtig ist für sie nur die
Solidarität mit ihrem revolutionären Kampf. Da verpfeift man sich
nicht gegenseitig. Die Bundesanwaltschaft hat keine andere Wahl, als
dagegen vorzugehen.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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