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WAZ: Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen: Konsequent - Kommentar von Norbert Robers

Geschrieben am 03-01-2008

Essen (ots) - Der zeitliche Abstand zu einer Straftat spielt keine
Rolle: Der Bundesgerichtshof handelt folgerichtig, wenn er gut 30
Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu seinem
schärfsten Instrument greift und gegen drei ehemalige RAF-Mitglieder
wegen Aussage-Verweigerung Beugehaft anordnet. Der Rechtsstaat
basiert unter anderem auf der Zusicherung der Strafverfolger, sich
mit allen Mitteln um die Aufklärung von Straftaten zu bemühen -
Verlässlichkeit und Vertrauensschutz sind elementare Säulen unserer
Rechtsordnung.
Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob die mögliche Beugehaft zu dem
erwünschten Ergebnis führen wird, ob also die Umstände des
Buback-Mords endgültig aufgeklärt werden. Es gibt gute Gründe, daran
zu zweifeln. Mohnhaupt, Folkerts und Klar haben sich als unbelehrbar
erwiesen. Sechs Monate Haft: Diese Drohung wird an ihnen, die
jahrzehntelang in Haft gesessen haben, abprallen - sie werden ihr
Schweigegelübde nicht brechen. Der Rechtsstaat stößt einmal mehr an
seine Grenzen. Das ist schwer zu ertragen. Aber immer noch besser,
als eines seiner Prinzipien preiszugeben.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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