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Gehb: Klarer Kurs im Jugendstrafrecht

Geschrieben am 03-01-2008

Berlin (ots) - Zur aktuellen Debatte zum Jugendstrafrecht und dem
"Sechs-Punkte-Plan" des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Jürgen Gehb MdB:

Volljährige Straftäter im Alter von 18-21 endlich und ausnahmslos
wie Erwachsene und nicht wie minderjährige Jugendliche zu bestrafen
ist eine alte Forderung der Union. Der rechtspolitische Sprecher hat
dies - neben einer Erweiterung des bisherigen Sanktionenkatalogs -
seit Jahren nicht nur in zahlreichen Fachbeiträgen (s. Deutsche
Richterzeitung und Zentralblatt für Jugendrecht 2004) stets
beharrlich gefordert, sondern dies auch 2005 als eines der
wesentlichen rechtspolitischen Anliegen der Union in die
Koalitionsverhandlungen eingebracht. Diese Klarheit im Strafrecht
zwischen minderjährigen Jugendlichen und volljährigen Erwachsen ist
an der Unnachgiebigkeit der SPD gescheitert.

Die Berechtigung dieser alten Forderung ist seit damals nicht
geringer geworden, im Gegenteil: Häufigkeit und Schwere der gerade
von dieser Altersgruppe begangenen Straftaten haben gegenüber früher
noch signifikant zugenommen. Die heute noch regelmäßige Anwendung von
Jugendstrafrecht für sogenannte Heranwachsende ist anachronistisch
und stellt die Lebenswirklichkeit auf den Kopf. Die einschlägige
Vorschritt des Jugendgerichtsgesetzes für Straftäter von 18-21 ist
nur aus der Zeit ihrer Schaffung zu verstehen, als die
Volljährigkeit erst mit 21 begann und in der die Delikte dieser
Altersgruppe eher im Kohlenklau und dem Frisieren eines Mopeds
bestanden. Kaum jemand kann verstehen, dass ein volljähriger
18-Jähriger seinen Wehrdienst leisten muss, Autofahren darf,
zivilrechtliche Geschäfte aller Art tätigen und auch
Bundestagsabgeordneter werden darf - nur als Mörder, schwerer
Körperverletzer, Räuber und Vergewaltiger soll er in der Regel wie
ein minderjähriger 14-järigiger Ladendieb behandelt werden. Die
Zeiten haben sich radikal verändert, und nur im Jugendstrafrecht soll
die Zeit stehen bleiben?

Wenn eine große Anzahl schwerer Straftaten gerade in
Wahlkampfzeiten die Berechtigung nach einer seit langem geforderten
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (§ 105 JGG) eindrücklich unter
Beweis stellt, dann wäre es geradezu undemokratisch, dieses Thema im
Wahlkampf auszublenden. Landtags- wie Bundestagswahlen sind eine
gute Gelegenheit, das Volk anstatt einer Koalitionsrunde über diese
gesellschaftspolitische Kernfrage entscheiden zu lassen. Das ist
nicht populistisch, sondern nur demokratisch.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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