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Neues Förderprogramm für Gründer und junge Unternehmen: "KfW-StartGeld" startet mit attraktiven Konditionen

Geschrieben am 17-12-2007

Frankfurt (ots) - Für Gründer und junge Unternehmen startet zum
Jahresbeginn ein neues Förderprogramm mit attraktiven Konditionen.
Mit dem "KfW-StartGeld" fördert die KfW Mittelstandsbank ab 1. Januar
2008 Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch
nicht länger als drei Jahre am Markt tätig sind und deren
Fremdfinanzierungsbedarf nicht mehr als 50.000 EUR beträgt.
"Gründungen schaffen Arbeitsplätze und Innovationen", sagt Ingrid
Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. "Mit
dem neuen "KfW-StartGeld" verbessern wir die Finanzierungsbedingungen
für Unternehmensgründer ganz erheblich", so Matthäus-Maier.

Im neuen "KfW-StartGeld" werden die beiden bisherigen
Gründerprogramme "Mikro-Darlehen" und "StartGeld" zusammengefasst.
Bereits Anfang 2007 hatte die KfW eine 30%ige Zinssenkung in diesen
Spezialprogrammen für Gründer vorgenommen, was zu einem deutlichen
Anstieg der Anträge und Zusagezahlen beigetragen hat.

Das neue Programm startet jetzt mit noch attraktiveren
Zinskonditionen. Der Zinssatz beträgt ab 1. Januar 2008 5,80 % nom.
bei einer Laufzeit von fünf Jahren und einem tilgungsfreien
Anlaufjahr bzw. 5,90 % nom. bei zehn Jahren Laufzeit und bis zu zwei
tilgungsfreien Anlaufjahren. Mit dieser weiteren Zinssenkung will die
KfW Mittelstandsbank Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit
noch effektiver unterstützen.

Die wesentlichen Produktmerkmale des "KfW-StartGelds" im
Überblick:

Kredithöchstbetrag 50.000 EUR bei einer Laufzeit von fünf bzw.
zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
Antragsstellung für Gründer und junge Unternehmen/Freiberufler bis zu
einem Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso für
Nebenerwerbsgründungen, die mittelfristig auf den Vollerwerb
ausgerichtet sind Jederzeit kostenfreie außerplanmäßige Tilgung
möglich Möglichkeit bei mehreren Gründern für das gleiche Vorhaben
den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen.

Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das bewährte
Hausbankprinzip, d.h. die Darlehen werden nicht direkt bei der KfW
beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die
Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der
Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb
bietet die KfW Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten
weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW
eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem
Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an.
Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Verfahren zwischen KfW und
Hausbank für das neue Programm weiter vereinfacht.

Die KfW Mittelstandsbank förderte im vergangenen Jahr den
Mittelstand mit rund 22 Mrd. EUR. Allein an Gründer wurden rd. 15.000
Kredite mit einem Volumen von knapp 2,2 Mrd. EUR vergeben.

Service:

Anträge für das neuen "KfW-StartGeld" bei Banken oder Sparkassen
gestellt werden. Weitere Informationen gibt beim KfW-Infocenter
unter der Telefonnummer: 0 18 01 / 24 11 24 oder unter
www.kfw-mittelstandsbank.de.

Originaltext: KfW
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41193
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41193.rss2

Für Rückfragen:
Alexander Mohanty,
Tel: 069 7431-4494, E-Mail: alexander.mohanty@kfw.de

KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Abteilung Kommunikation
Tel. 069 7431-4400, Fax: 069 7431-63266,
E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de


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