| | | Geschrieben am 17-12-2007 Neues Förderprogramm für Gründer und junge Unternehmen: "KfW-StartGeld" startet mit attraktiven Konditionen
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 Frankfurt (ots) - Für Gründer und junge Unternehmen startet zum
 Jahresbeginn ein neues Förderprogramm mit attraktiven Konditionen.
 Mit dem "KfW-StartGeld" fördert die KfW Mittelstandsbank ab 1. Januar
 2008 Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch
 nicht länger als drei Jahre am Markt tätig sind und deren
 Fremdfinanzierungsbedarf nicht mehr als 50.000 EUR beträgt.
 "Gründungen schaffen Arbeitsplätze und Innovationen", sagt Ingrid
 Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. "Mit
 dem neuen "KfW-StartGeld" verbessern wir die Finanzierungsbedingungen
 für Unternehmensgründer ganz erheblich", so Matthäus-Maier.
 
 Im neuen "KfW-StartGeld" werden die beiden bisherigen
 Gründerprogramme "Mikro-Darlehen" und "StartGeld" zusammengefasst.
 Bereits Anfang 2007 hatte die KfW eine 30%ige Zinssenkung in diesen
 Spezialprogrammen für Gründer vorgenommen, was zu einem deutlichen
 Anstieg der Anträge und Zusagezahlen beigetragen hat.
 
 Das neue Programm startet jetzt mit noch attraktiveren
 Zinskonditionen. Der Zinssatz beträgt ab 1. Januar 2008 5,80 % nom.
 bei einer Laufzeit von fünf Jahren und einem tilgungsfreien
 Anlaufjahr bzw. 5,90 % nom. bei zehn Jahren Laufzeit und bis zu zwei
 tilgungsfreien Anlaufjahren. Mit dieser weiteren Zinssenkung will die
 KfW Mittelstandsbank Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit
 noch effektiver unterstützen.
 
 Die wesentlichen Produktmerkmale des "KfW-StartGelds" im
 Überblick:
 
 Kredithöchstbetrag 50.000 EUR bei einer Laufzeit von fünf bzw.
 zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
 Antragsstellung für Gründer und junge Unternehmen/Freiberufler bis zu
 einem Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso für
 Nebenerwerbsgründungen, die mittelfristig auf den Vollerwerb
 ausgerichtet sind Jederzeit kostenfreie außerplanmäßige Tilgung
 möglich Möglichkeit bei mehreren Gründern für das gleiche Vorhaben
 den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen.
 
 Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das bewährte
 Hausbankprinzip, d.h. die Darlehen werden nicht direkt bei der KfW
 beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die
 Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der
 Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb
 bietet die KfW Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten
 weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW
 eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem
 Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an.
 Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Verfahren zwischen KfW und
 Hausbank für das neue Programm weiter vereinfacht.
 
 Die KfW Mittelstandsbank förderte im vergangenen Jahr den
 Mittelstand mit rund 22 Mrd. EUR. Allein an Gründer wurden rd. 15.000
 Kredite mit einem Volumen von knapp 2,2 Mrd. EUR vergeben.
 
 Service:
 
 Anträge für das neuen "KfW-StartGeld" bei Banken oder Sparkassen
 gestellt werden. Weitere Informationen gibt  beim KfW-Infocenter
 unter der Telefonnummer: 0 18 01 / 24 11 24 oder unter
 www.kfw-mittelstandsbank.de.
 
 Originaltext:         KfW
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41193
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41193.rss2
 
 Für Rückfragen:
 Alexander Mohanty,
 Tel: 069 7431-4494, E-Mail: alexander.mohanty@kfw.de
 
 KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
 Abteilung Kommunikation
 Tel. 069 7431-4400, Fax: 069 7431-63266,
 E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de
 
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