| | | Geschrieben am 15-12-2007 ots.Audio: GEZ: Die Tricks der Gebühren-Eintreiber
 | 
 
 Hamburg (ots) -
 
 - Querverweis: Audiomaterial ist unter
 http://www.presseportal.de/audio und
 http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
 
 Die so genannte Gebühreneinzugszentrale - kurz GEZ - ist dafür
 zuständig, die Rundfunkgebühren einzukassieren. Dabei geht die GEZ
 mit rabiaten Methoden vor, über die sich immer mehr Bürger
 beschweren. Das Wirtschaftsmagazin GELDidee berichtet, mit welchen
 Tricks die GEZ-Fahnder versuchen, Gebühren einzutreiben.
 Chefredakteur Christian Fälschle:
 
 O-Ton  27 sec
 "Die GEZ-Beauftragten geben sich zum Beispiel gerne als Marktforscher
 aus, fragen am Telefon oder an der Haustür nach bestimmten
 Fernsehsendungen. Wer sich da dann verplappert, hat oft schlechte
 Karten. Auch die Gewinnspielmasche ist weit verbreitet, der
 GEZ-Fahnder gibt vor, dass man ein Fernsehzeitschriften-Abo gewonnen
 hat. Wenn man sich dann darüber freut, hat man schon wieder schlechte
 Karten."
 
 Oft schießen die Kontrolleure weit über ihr Ziel hinaus. Doch man
 muss sich nicht alles gefallen lassen:
 
 O-Ton  26 sec
 "Der GEZ-Fahnder darf sich nicht unter falschen Angaben
 einschleichen. Er darf zum Beispiel nicht sich als Handwerker tarnen.
 Er darf keinen Klingelterror machen und nicht mit Klagen drohen. Was
 er dagegen darf, ist zum Beispiel die Nachbarschaft aushören. Und er
 kann eine Zwangsanmeldung dann vornehmen, wenn er vor der Tür hört,
 dass im Inneren eine Radio- oder eine Fernsehsendung läuft."
 
 Wenn es an der Haustür klingelt und ein GEZ-Beauftragter steht vor
 der Tür, sind viele Menschen eingeschüchtert. Aber man muss sich
 nicht auf einen Streit mit dem Kontrolleur einlassen:
 
 O-Ton  18 sec
 "Das Wichtigste ist, den GEZ-Fahnder höflich bitten, sich schriftlich
 an Sie zu wenden. Man sollte ihn auf keinen Fall in die Wohnung
 lassen und man sollte sich nicht einschüchtern lassen. Wenn die GEZ
 rechtliche Forderungen hat, tut sie das schriftlich, Sie sollten also
 auf die entsprechende Post warten."
 
 Falls die GEZ nicht angemeldete Rundfunkgeräte im Haus feststellt,
 darf sie die Gebühren für die vergangenen vier Jahre nachfordern.
 Laut GELDidee raten Verbraucherschützer hinter vorgehaltener Hand zur
 Notlüge. Wer angibt, das Gerät erst letzten Monat gekauft zu haben,
 umgeht die saftige Nachzahlung.
 
 ACHTUNG REDAKTIONEN:
 
 Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
 um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
 an desk@newsaktuell.de.
 
 Originaltext:         GELDidee
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8318
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8318.rss2
 
 Pressekontakt:
 Kontakt: Bauer Verlagsgruppe, Kommunikation und Presse Hamburg, Berit
 Sbirinda, Tel: 040 / 3019-1027, berit.sbirinda@bauerverlag.de
 
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