Mehr Lärm, weniger Schutz / Fluglärmgesetz inakzeptabel
Geschrieben am 08-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Umwelt- und Lärmschutzverbände lehnen den heute im  Bundestagsausschuss vorgestellten Entwurf für das neue Fluglärmgesetz ab. Die künftig erlaubten Grenzwerte für einen Lärmdauerschallpegel  von 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts seien nicht geeignet,  die Gesundheit von Flughafenanwohnern wirksam zu schützen. Die Werte  müssten um mindestens fünf Dezibel verringert werden. Wünschenswert  sei sogar eine Senkung um zehn Dezibel. Zudem sehe der Entwurf beim  Überschreiten der Grenzwerte lediglich passive Lärmdämpfungsmaßnahmen wie z.B. Schallschutzfenster vor. Um den Lärm aber an der Quelle zu  bekämpfen, seien aktive Schutzmaßnahmen wie Nachtflugbeschränkungen  und die Bevorzugung lärmarmer Flugzeuge erforderlich. Der  Gesetzentwurf widerspreche außerdem Plänen der EU, eine  Betriebsbeschränkungsrichtlinie und zusätzliche aktive  Schutzmaßnahmen vor Fluglärm zu verabschieden.
     Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte: "Besser kein Gesetz als dieses.  Das so genannte 'Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm'  verschlechtert den Schutz der Anwohner vor Lärm. Bestehende  Schutzstandards werden an einigen Flughäfen auf ein medizinisch nicht verantwortbares Niveau abgesenkt. Wer nur die Kosten für  Lärmschutzfenster tragen will, anstatt den Lärm an der Quelle zu  mindern, kapituliert vor der Lärmbelastung durch den wachsenden  Luftverkehr."
     Entgegen den Ankündigungen seitens des Bundesverkehrsministeriums  würden mit der vorgeschlagenen Novelle bereits bestehende  Lärmschutzgebiete im Umfeld mehrerer Flughäfen sogar verkleinert. In  Düsseldorf beispielsweise würden Lärmschutzzonen künftig nur noch  weniger als die Hälfte der jetzigen Fläche beinhalten.
     Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen  Fluglärm: "Die Novelle genügt nicht den selbst gesetzten Ansprüchen  auf einen ausreichenden Lärmschutz. Die vorgesehenen Grenzwerte sind  vor allem in der Nacht viel zu hoch. Sie befinden sich unmittelbar an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung. Ein präventiver Schutz der  Bevölkerung wird nicht gewährleistet. Damit widerspricht das Gesetz  in seiner derzeitigen Form dem Vorsorgegebot."
     Hinzu komme, dass die Gesetzesnovelle bei Neu- und Ausbauvorhaben  von Flughäfen das zeitliche Strecken von Schallschutzmaßnahmen bis  ins Jahr 2018 vorsehe. Damit würden Betroffene über einen Zeitraum  von bis zu 12 Jahren unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt. Dies lege den  Verdacht nahe, dass Großprojekte wie der Ausbau des Frankfurter  Flughafens oder des Großflughafens Berlin-Brandenburg ohne den  notwendigen Lärmschutz realisiert werden sollen. Durch das  vorgesehene Verkleinern der Schutzzonen und viele Ausnahmeregeln  wachse auch die Gefahr, dass Siedlungsgebiete sehr dicht an Flughäfen heranrücken würden.
  Originaltext:         BUND Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7666 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7666.rss2
  Pressekontakt: Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte, Tel. 030-27586-435,  E-Mail: werner.reh@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal,  BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-464 (0171-8311051), Fax:  -449; E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net
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