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Mehr Lärm, weniger Schutz / Fluglärmgesetz inakzeptabel

Geschrieben am 08-05-2006

Berlin (ots) - Umwelt- und Lärmschutzverbände lehnen den heute im
Bundestagsausschuss vorgestellten Entwurf für das neue Fluglärmgesetz
ab. Die künftig erlaubten Grenzwerte für einen Lärmdauerschallpegel
von 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts seien nicht geeignet,
die Gesundheit von Flughafenanwohnern wirksam zu schützen. Die Werte
müssten um mindestens fünf Dezibel verringert werden. Wünschenswert
sei sogar eine Senkung um zehn Dezibel. Zudem sehe der Entwurf beim
Überschreiten der Grenzwerte lediglich passive Lärmdämpfungsmaßnahmen
wie z.B. Schallschutzfenster vor. Um den Lärm aber an der Quelle zu
bekämpfen, seien aktive Schutzmaßnahmen wie Nachtflugbeschränkungen
und die Bevorzugung lärmarmer Flugzeuge erforderlich. Der
Gesetzentwurf widerspreche außerdem Plänen der EU, eine
Betriebsbeschränkungsrichtlinie und zusätzliche aktive
Schutzmaßnahmen vor Fluglärm zu verabschieden.

Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte: "Besser kein Gesetz als dieses.
Das so genannte 'Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm'
verschlechtert den Schutz der Anwohner vor Lärm. Bestehende
Schutzstandards werden an einigen Flughäfen auf ein medizinisch nicht
verantwortbares Niveau abgesenkt. Wer nur die Kosten für
Lärmschutzfenster tragen will, anstatt den Lärm an der Quelle zu
mindern, kapituliert vor der Lärmbelastung durch den wachsenden
Luftverkehr."

Entgegen den Ankündigungen seitens des Bundesverkehrsministeriums
würden mit der vorgeschlagenen Novelle bereits bestehende
Lärmschutzgebiete im Umfeld mehrerer Flughäfen sogar verkleinert. In
Düsseldorf beispielsweise würden Lärmschutzzonen künftig nur noch
weniger als die Hälfte der jetzigen Fläche beinhalten.

Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen
Fluglärm: "Die Novelle genügt nicht den selbst gesetzten Ansprüchen
auf einen ausreichenden Lärmschutz. Die vorgesehenen Grenzwerte sind
vor allem in der Nacht viel zu hoch. Sie befinden sich unmittelbar an
der Grenze zur Gesundheitsgefährdung. Ein präventiver Schutz der
Bevölkerung wird nicht gewährleistet. Damit widerspricht das Gesetz
in seiner derzeitigen Form dem Vorsorgegebot."

Hinzu komme, dass die Gesetzesnovelle bei Neu- und Ausbauvorhaben
von Flughäfen das zeitliche Strecken von Schallschutzmaßnahmen bis
ins Jahr 2018 vorsehe. Damit würden Betroffene über einen Zeitraum
von bis zu 12 Jahren unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt. Dies lege den
Verdacht nahe, dass Großprojekte wie der Ausbau des Frankfurter
Flughafens oder des Großflughafens Berlin-Brandenburg ohne den
notwendigen Lärmschutz realisiert werden sollen. Durch das
vorgesehene Verkleinern der Schutzzonen und viele Ausnahmeregeln
wachse auch die Gefahr, dass Siedlungsgebiete sehr dicht an Flughäfen
heranrücken würden.

Originaltext: BUND
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7666
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7666.rss2

Pressekontakt: Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte, Tel. 030-27586-435,
E-Mail: werner.reh@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal,
BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-464 (0171-8311051), Fax:
-449; E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net


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