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Tierschutz im Europäischen Reformvertrag / Zielvorgabe: Schutz der Tiere als fühlende Wesen

Geschrieben am 12-12-2007

Hamburg/Lissabon (ots) - Mit der Unterzeichnung des neuen
Vertragswerks für die Europäische Union (EU) am morgigen Donnerstag
in Lissabon durch die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder
erfährt der Tierschutz in Europa eine weitere Bestätigung und
Aufwertung. Der Vertrag von Lissabon unterstreicht die Bedeutung des
Tierschutzes in Europa und bekräftigt die rechtliche Wertung von
Tieren als "fühlende Wesen" *). Der betreffende Artikel wurde zudem
in seinem Anwendungsbereich erweitert. Tierschutz ist damit klare
Zielvorgabe für die Europäische Union betreffend sämtlicher
Zuständigkeitsbereiche.

"Mit dem Vertrag von Lissabon erfährt der Tierschutz in Europa
eine stabile politische Verankerung in der Rechtsgrundlage der
Europäischen Union", sagt Dr. Marlene Wartenberg, Leiterin des Europa
Büros der Tierschutzstiftung VIER PFOTEN. Tiere als fühlende Wesen zu
respektieren, ist bei politischen Entscheidungen in den Bereichen
Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung,
technologische Entwicklung und Raumfahrt zu berücksichtigen.
Wartenberg weiter: "Damit kommt die EU auch dem Wunsch der
Bevölkerung entgegen, Tierschutz in Europa einen größeren Stellenwert
einzuräumen. Allerdings braucht es zur geplanten Rechtskraft am 1.
Januar 2009 noch der Ratifizierung in den Mitgliedsländern."

VIER PFOTEN begrüßt auch, dass die Rolle des Europäischen
Parlaments, das stets eine tierfreundliche Position eingenommen hat,
als Mitentscheider im europäischen Gesetzgebungsprozess neben dem
Europäischen Ministerrat durch den Vertrag gestärkt werden soll.
Impulse für den Tierschutz erhofft sich die Stiftung zudem von der im
neuen EU-Vertrag vorgesehen Möglichkeit zu europäischen
Bürgerinitiativen. "Somit können Bürger der Union künftig auch im
Tierschutz mit einer Million Unterschriften EU-weite politische
Initiativen anstoßen", sagt Wartenberg.

Bis zu einem umfassenden einheitlichen europäischen
Tierschutzverständnis ist allerdings noch ein weiter Weg: Denn noch
prägen kulturelle, religiöse und rechtsgeschichtliche Traditionen den
Tierschutz in den einzelnen EU-Ländern. "Viele mittel- und
südeuropäische Staaten beispielsweise betrachten rechtshistorisch
bedingt Tiere lediglich als Sache", so Wartenberg. In den
skandinavischen und angelsächsischen Ländern hingegen herrscht
bereits ein fortschrittliches Verständnis von Tieren vor. "Dennoch
bemühen sich immer mehr Länder darum, den Tierschutz auch rechtlich
im europäischen Sinne zu gestalten und zu stärken", so Wartenberg.

Am 17. November 2007 beispielsweise verabschiedete die spanische
Regierung erstmals ein landesweit geltendes Tierschutzgesetz. Dieses
schreibt vor, dass Tieren kein unnötiges Leiden, keine Schmerzen oder
gesundheitliche Schäden zugefügt werden darf. Zur Zeit befindet sich
ein ebenfalls erstes landesweites Tierschutzgesetz in Bulgarien in
der Gesetzgebung, das den inhumanen Umgang mit Tiere verbieten und
Tiere vor Qualen schützen soll.

*) ... in Formulating and implementing the Community's
agriculture, fisheries, transport, internal market, research and
technological development and space policies, the Community and the
Member States shall since animals are sentient beings, pay full
regard to the welfare requirements of animals, while respecting the
legislative or administrative provisions and customs of the Member
States relating in particular to religious rites, cultural traditions
and regional heritage. (Part B Titel II, Artikel 5 b Anm. 21)

Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17477
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17477.rss2

Presserückfragen an:

VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Europa Büro Brüssel
Dr. Marlene Wartenberg
Avenue de la Renaissance 19/11
B-1000 Brüssel
Tel. + 32 - 2 - 740.08.88
Fax: + 32 - 2 733.90.27
Mobile: + 49 - 160 - 90 55 94 83
GSM: + 32 - 476 - 89 38 21


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