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SoVD: Bremsmanöver der Union bei Arbeitslosengeld I und Zwangsverrentung führt zu Rechtsunsicherheit

Geschrieben am 11-12-2007

Berlin (ots) - Zum heutigen Kabinettsbeschluss erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Es ist eine bittere Enttäuschung für die älteren Arbeitnehmer,
dass die Regelungen zum längeren Arbeitslosengeld I und zur
Zwangsverrentung nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden. Mit
dem von der SPD angestrebten Eilverfahren zum 7. SGB
III-Änderungsgesetz wäre dies möglich gewesen. Die Blockadehaltung
der Union führt zu Rechtsunsicherheit für ältere Arbeitslose. Es ist
völlig unsicher, ob der Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 2008
in Kraft tritt. Unklar ist auch, wie bei einem rückwirkenden
Inkrafttreten des Gesetzentwurfs zum 1. Januar 2008 Nachteile für
ältere Arbeitslose vermieden werden können. Die Betroffenen haben ein
Recht auf Klarheit. Es ist unerträglich, dass Koalitionsquerelen auf
dem Rücken der älteren Arbeitslosen ausgetragen werden.

Die Große Koalition hat wochenlang diskutiert und verhandelt, eine
beschleunigte Verabschiedung des Gesetzentwurfs wäre mehr als
angebracht gewesen. Es ist ein Unding, dass der Bundestag eine
Erhöhung der Abgeordneten-Diäten innerhalb von einer Woche beschließt
und dies bei einem Gesetzentwurf, der die Lage vieler älterer
Arbeitslosen verbessert, nicht möglich ist.

Der Kompromiss der Großen Koalition, der eine Zwangsverrentung für
unter 63jährige Arbeitslosengeld II-Bezieher ausschließt, ist ein
Teilerfolg für die Sozialverbände und Gewerkschaften. Der SoVD hat
seit Oktober 2004 schon im Vorfeld der Verabschiedung der Hartz
IV-Gesetze auf dieses Problem hingewiesen.
Aus Sicht des SoVD wäre eine gesetzliche Klarstellung notwendig
gewesen, die eine Zwangsverrentung grundsätzlich ausschließt.

Erfreulich ist, dass die Große Koalition mit dem 7. SGB
III-Änderungsgesetz endlich die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner an
die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro angleicht. Bislang lag die
Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten und volle
Erwerbsminderungsrenten bei 350 Euro. Dies führte dazu, dass Rentner
selbst bei einer geringfügigen Überschreitung der zulässigen
Hinzuverdienstgrenze einen unverhältnismäßig hohen Anteil ihrer Rente
zurückzahlen mussten. Für die Angleichung der Hinzuverdienstgrenzen
hat sich der SoVD seit 2003 eingesetzt.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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