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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Hinfallen erlaubt / Gut versichert auf die Piste

Geschrieben am 10-12-2007

Coburg (ots) - Winterurlaub: Sonne, Schnee und Spaß pur? Die
Realität sieht leider oft anders aus: Jahr für Jahr verunglücken
Tausende von Skiläufern auf den Pisten und müssen im Krankenhaus
behandelt werden. Das kann teuer werden, warnt die HUK-COBURG.

Wer die Berge im benachbarten Ausland herunterwedelt und sich
verletzt, muss auch dort ins Krankenhaus. Zwar hat Deutschland mit
den meisten europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen
abgeschlossen, das gesetzlich Versicherten eine kostenfreie
Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt garantiert, doch behandeln
viele Ärzte - besonders in Österreich - nur privat. Schon ein glatter
Bruch und ein paar Tage Krankenhaus können mit 2.000 Euro zu Buche
schlagen. Dazu kommt dann noch der Transport von der Piste ins
Krankenhaus. Hier reicht die Spanne von rund 800 Euro mit einem
Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro mit einem Hubschrauber.

Aus dem Urlaub zurück muss der Verunglückte die Privat-Rechnung
bei seiner deutschen Krankenkasse einreichen. Die ersetzt aber nur
das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. In der Regel
reicht das nicht aus. Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung bleibt
der Verunglückte auf den Mehrkosten für die private Behandlung
sitzen.

Gefahr lauert auch an anderer Stelle: Wer dem Rausch der
Geschwindigkeit verfällt, dabei sogar die Verkehrsregeln der Piste
(Fis-Verhaltensregeln) vergisst, und einen Unfall verursacht, muss
haften. Mit einem Paar neuer Skier ist es da oft nicht getan. Wurde
jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder
auch Verdienstausfall schnell summieren. Bleiben vielleicht sogar
schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, können auch lebenslange
Rentenzahlungen fällig werden. Ohne private Haftpflichtversicherung
muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.

Unfallopfer braucht Geld

Eine fehlende Haftpflicht-Versicherung kann vor allem auch für das
Opfer böse Folgen haben. Denn reicht das Privatvermögen des
Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu
erfüllen, geht der leer aus. Und die Erfahrung zeigt, gerade wenn
dauerhafte Schäden zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das
Leben umorganisiert, vielleicht sogar Wohnung oder Haus
behindertengerecht ausgebaut werden. Im Invaliditätsfall hilft eine
private Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob
das Opfer durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Ansprechpartnerin:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
Tel.: 0 95 61/96-20 84
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de


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