| | | Geschrieben am 30-11-2007 BGH beendet Zitterpartie für Banken: Globalzession ist grundsätzlich insolvenzfest
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 München (ots) - Eine über zwei Jahre dauernde Zitterpartie für
 Banken um die Wirksamkeit einer verbreiteten Kreditsicherheit hat
 gestern ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied,
 dass die Abtretung aller künftigen Forderungen aus Lieferungen und
 Leistungen (Globalzession) als kongruent und damit grundsätzlich als
 insolvenzfest anzuerkennen ist (Urteil v. 29. Nov. 2007, Az.: IX ZR
 30/07). Das Urteil bestätigt eine Entscheidung des Landgerichts
 Berlin (LG), das von dem Düsseldorfer Anwalt Dr. Stefan Blum von Nörr
 Stiefenhofer Lutz erstritten wurde. "Damit dürfte für die Banken
 endlich Rechtssicherheit bestehen", kommentiert Blum.
 
 Die Globalzession ist eine vor allem von Mittelständlern
 eingesetzte und seit langem anerkannte Kreditsicherheit. Dabei tritt
 das Unternehmen alle seine künftigen Forderungen aus Lieferungen und
 Leistungen zur Sicherheit an die Kredit gebende Bank ab. Die
 Rechtsunsicherheit über die Anfechtbarkeit dieser Kreditsicherung
 entstand am 8. April 2005 mit einem Urteil des Oberlandesgerichts
 (OLG) Karlsruhe (Az.: 14 U 200/03). Es bewertete die Globalzession
 als inkongruent. Das hatte eine für die Kredit gebende Bank fatale
 Konsequenz: Die Globalzession kann in der Insolvenz des Unternehmens
 regelmäßig angefochten werden, soweit die abgetretenen Forderungen
 innerhalb der letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag entstanden
 sind.
 
 Genau diese Forderungen bilden jedoch meist den werthaltigen Teil
 des Forderungsbestandes. Die Anfechtung wegen inkongruenter Deckung
 setzt dabei nicht voraus, dass die Bank eine etwaige
 Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens kannte. "Die Globalzession wurde
 durch dieses Urteil des OLG Karlsruhe praktisch wertlos", erläutert
 Blum. Zu allem Überfluss schloss sich das OLG München den Karlsruher
 OLG-Richtern an, was die Unsicherheit zumindest geografisch noch
 steigerte (veröff. in: ZIP 2006, 2277).
 
 Die Insolvenzverwalter gingen nach diesen Urteilen dazu über,
 Globalzessionen anzufechten und von der Bank die Auskehr der von ihr
 eingezogenen Forderungen zu verlangen. Die Banken wiesen umgekehrt
 darauf hin, dass eine Kreditvergabe in vielen Fällen nicht oder nur
 noch zu deutlich teureren Konditionen möglich wäre, sollte sich die
 Rechtsprechung des OLG Karlsruhe weiter durchsetzen.
 
 Am 26. Januar 2007 trat dann das Landgericht Berlin den OLGs
 Karlsruhe und München in einer mutigen Entscheidung entgegen (Az.: 23
 O 32/06). Es bewertete die Globalzession als kongruent und damit als
 insolvenzfest. Um die Unsicherheit wegen der widersprechen Urteile
 möglichst schnell höchstrichterlich klären zu lassen, legte der
 unterlegene Insolvenzverwalter Sprungrevision zum BGH ein.
 
 Originaltext:         Nörr Stiefenhofer Lutz
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58950
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58950.rss2
 
 Pressekontakt:
 Dr. Michael Neumann
 NOERR STIEFENHOFER LUTZ
 Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
 Tel.:  +49-(0) 89-28 628-226
 Mobile: 0171-1251428
 E-Mail: michael.neumann@noerr.com
 
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