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Referentenentwurf des Umweltgesetzbuchs: zu wenig Innovation, keine Impulse für den Klimaschutz, kontraproduktiv für Biodiversität und Flächenverbrauch

Geschrieben am 28-11-2007

Berlin (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von Öko-Institut,
Deutsche Umwelthilfe und Unabhängigem Institut für Umweltfragen

Freiburg / Berlin, 28. November 2007

Referentenentwurf des Umweltgesetzbuchs: zu wenig Innovation,
keine Impulse für den Klimaschutz, kontraproduktiv für Biodiversität
und Flächenverbrauch

RechtsexpertInnen bewerten Entwurf des Umweltministeriums in einer
ersten Einschätzung als insgesamt enttäuschend.

Der gestern vom Bundesumweltministerium veröffentlichte
Referentenentwurf für ein Umweltgesetzbuch (UGB) ist inhaltlich
enttäuschend und verfehlt das Ziel einer Reform des Umweltrechts,
kritisieren einstimmig die RechtsexpertInnen des Öko-Instituts, der
Deutschen Umwelthilfe und des Unabhängigen Instituts für
Umweltfragen. Der Entwurf soll als zentrales umweltrechtliches
Reformvorhaben des Jahrzehnts eine entscheidende Weichenstellung für
die deutsche Umweltpolitik darstellen. Er erschöpft sich aber
bedauerlicherweise in einer Zusammenführung bestimmter Teile des
zersplitterten Umweltrechts. Diese Konsolidierung ist zwar
rechtstechnisch weitgehend gelungen. Das Ziel eines echten
Reformwerks, das einen klaren Handlungsrahmen für die dringlichsten
umweltpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnten schafft,
verfehlt der Entwurf dagegen gleich in mehrfacher Hinsicht. Vor allem
in seinem Buch zum Naturschutz ist er sogar kontraproduktiv.

"Der offiziell vorgelegte Entwurf fällt an vielen Stellen hinter
die ursprünglich angekündigten positiven Ansätze zurück. Reden und
Handeln der Bundesregierung stehen zudem im Widerspruch", betont
Umweltrechts-Expertin Regine Barth, Koordinatorin des
Institutsbereichs Umweltrecht & Governance im Öko-Institut und
Leiterin eines Verbundprojekts zum Umweltgesetzbuch. "Während sich
Deutschland auf internationaler Bühne zu Klimaschutz und
Biodiversität als Vorreiter positioniert, versäumt es die
Bundesregierung, die notwendigen Voraussetzungen im eigenen
Umweltrecht zu schaffen, die dort formulierten Ziele einhalten zu
können."

Besonders unter Druck gerät der Naturschutz. "Das
Bundesumweltministerium hat bereits im Referentenentwurf die
Standards für den Naturschutz gesenkt", kritisiert Cornelia Nicklas,
Leiterin Recht der Deutschen Umwelthilfe. "In Vorverhandlungen mit
den Ländern hat das Ministerium Terrain preisgegeben, das nicht mehr
gutzumachen sein wird. Die Bedeutung des Naturschutzes für die
zentralen Herausforderungen im Umweltbereich wird dabei völlig
unterschätzt."

Naturschutz ist nicht in Mode und wird gerne als Beispiel für
angeblich überzogene Umweltpolitik herangezogen. Dabei ist seine
unerlässliche Funktion nicht nur lokal, sondern auch für die großen
aktuellen Herausforderungen auf globaler Ebene Klimaschutz und
Biodiversität unbestritten. Gleichwohl gibt nun auch
Bundesumweltminister Gabriel im dritten Buch des UGB zum Naturschutz
ohne Not Standards dem weiteren Abbau preis. Der Entwurf verzichtet
darauf, sicherzustellen, dass keine Standards gesenkt werden.

Besonders unverständlich ist dies angesichts der Tatsache, dass
das Bundesumweltministerium gerade erst die Strategie zum Erhalt der
Biodiversität verabschiedet hat. Ein Ziel dieser Strategie lautet zum
Beispiel, die Grundsätze der guten fachlichen Praxis bis 2008 um
Mindeststandards im Hinblick darauf zu ergänzen, dass von allen
Flächen ein Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität geleistet wird.
Gleichzeitig wird genau dieses Ziel aber im UGB nicht mehr weiter
verfolgt.

Michael Zschiesche, Geschäftsführer des Unabhängigen Instituts für
Umweltfragen e.V. ergänzt: "Auch die überragende Auswirkung, die
beispielsweise Vorgaben für die Landwirtschaft auf die Klimaerwärmung
haben, wird völlig ausgeblendet. Als gute fachliche Praxis für die
Landwirtschaft können hier beispielsweise Vorgaben über den
Düngemittelverbrauch gemacht werden. Dieser hat einen erheblichen
Einfluss auf die Emission von klimaschädlichen Gasen."

Auch das Ziel der Bundesregierung, dem sich nun auch die Länder
angeschlossen haben, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar
täglich zu reduzieren, wird ohne Vorgaben im Bereich Naturschutz
nicht erreicht werden können. In Deutschland werden weiterhin jeden
Tag 114 Hektar Fläche für Gewerbe, Wohnungsbau und Verkehr
verbraucht, was die Umwelt erheblich belastet.

So sinnvoll es ist, ein solides Grundgerüsts des deutschen
Umweltrechts zu schaffen: Ohne wirkungsvolle Instrumente im UGB kann
die Bundesrepublik die von der Bundesregierung formulierten Ziele und
ihre internationalen Verpflichtungen nicht erfüllen. In der nun
folgenden Debatte um diesen Entwurf muss es deshalb darum gehen, die
wichtigen strategischen Weichenstellungen zum Beispiel im Naturschutz
zu verändern, denn einmal verabschiedet, ist eine zeitnahe Korrektur
illusorisch. Der Referentenentwurf muss deshalb dringend nachbessert
werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter
www.umweltgesetzbuch.org

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Ass. jur. Regine Barth, Koordinatorin Bereich Umweltrecht &
Governance, Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt, Telefon 06151/8191-30,
E-Mail r.barth(at)oeko.de

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Telefon 030/258986-18, E-Mail nicklas(at)duh.de

Michael Zschiesche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Telefon
030/428499332, E-Mail recht(at)ufu.de


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