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VPRT: Zentrale Anforderungen der EU-Kommission bislang nicht erfüllt Einigung der ARD zum Drei-Stufen-Test ist zu kurz gesprungen

Geschrieben am 28-11-2007

Berlin (ots) - Zur heutigen Einigung der ARD-Hauptversammlung auf
einen so genannten Drei-Stufen-Test durch Intendanten und
Gremienvorsitzende äußerte sich der Präsident des Verbandes Privater
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, kritisch: "Die
formale Verständigung auf den Ablauf des Drei-Stufen-Tests, der
ohnehin durch die Ergebnisse des Beihilfeverfahrens vorgegeben ist,
erfüllt noch lange nicht die zentralen Anforderungen der
EU-Kommission." Der Aufnahme neuer oder wesentlich veränderter
Angebote müsse eine förmliche Beauftragung vorangehen. "Wenn sich die
ARD heute für die Verabschiedung des Drei-Stufen-Test-Verfahrens
feiert, übersieht sie geflissentlich, dass zwei zentrale
Voraussetzungen noch fehlen: Zum einen ist Grundlage jedweder Prüfung
des Drei-Stufen-Tests die gesetzliche Auftragsdefinition. Zweitens
obliegt der Abschluss des Verfahrens der Rechtsaufsicht der Länder.
Mit einer internen Verständigung der Gremien sind wir also noch nicht
am Ende!", so Doetz.

Zudem bemängelt der VPRT die bislang noch nicht näher
konkretisierte Einbeziehung Dritter und deren Stellungnahmen
ausschließlich durch die Anstaltsgremien: "Ein solches Verfahren ohne
externe Kompetenz und Kontrolle ist weder transparent noch
zukunftsweisend. Um wirklich bewerten zu können, was neue oder
veränderte Angebote für den Markt bedeuten, müsste ein unabhängiges
Gremium - wie z. B. die Monopolkommission - zur Gesamtmarktanalyse
eingesetzt werden", erklärte Doetz.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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