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Meinl European Land

Geschrieben am 23-11-2007

Presseaussendung


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europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
verantwortlich.
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Unternehmen/Sonstiges

St Helier Jersey (euro adhoc) - 23. November 2007. Zu den neuerlich
erhobenen Klagedrohungen von AdvoFin und dem ehemaligen
FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer, welcher nach eigenen Angaben
einen Prozeßkostenfinanzierer vertritt, weist MEL darauf hin, dass
der FMA-Bescheid nicht rechtskräftig ist und dass sich durch den
Bescheid an der Rechtslage und den fehlenden Erfolgsaussichten
solcher allfälliger Klagen nichts geändert hat.

Es liegt nach Ansicht der Rechtsberater der MEL kein rechtswidriges
Verhalten der MEL vor und selbst wenn Handlungen der MEL als ein
solches gewertet würden, so kann daraus kein pauschales Verschulden
der Gesellschaft für den Kursrückgang begründet werden. Vielmehr
müsste jeder Anleger im Einzelfall nachweisen, dass das Verhalten der
MEL rechtswidrig und ursächlich dafür war, dass ein direkter
Vermögensschaden erlitten wurde.

Nach Auskunft der MEL-Anwälte in Österreich eine sogenannte
"Sammelklage" rechtlich gar nicht möglich.

MEL liegt jedenfalls bis zum heutigen Tag keine einzige Klage vor.
Offensichtlich dienen die zahlreichen vollmundigen Ankündigungen, wie
sie auch jetzt wieder vorgebracht werden, vornehmlich der Akquisition
von Klienten sowie dem Eigenmarketing und der Profilierung einzelner
Juristen.


Ende der Mitteilung euro adhoc 23.11.2007 17:40:56
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ots Originaltext: Meinl European Land Limited
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Dr. Herbert Langsner
+43 676 840 531 250

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Prime.market
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel


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