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Ausschreibungen von Krankenkassen auf dem Prüfstand EUROFORUM-Konferenz: "Ausschreibungen der Krankenkassen" 29. und 30. Januar 2008, Düsseldorf

Geschrieben am 19-11-2007

Düsseldorf (ots) - Sulzbach(Ts). 19. November 2007. Im Verfahren
um die AOK-Rabattverträge für Arzneimittel hat die zweite
Vergabekammer des Bundes am Freitag den Zuschlag für einige der
ausgeschriebenen Verträge untersagt. In verschiedener Hinsicht sei
bei der Ausschreibung gegen das Vergaberecht verstoßen worden, so die
Begründung. Die Kammer entschied, dass Arzneimittel-Rabattverträge
gesetzlicher Krankenkassen zu öffentlichen Aufträgen zählen und somit
beim Abschluss von Rabattverträgen unter anderem das
Kartellvergaberecht zu beachten sei. Die AOK kann innerhalb der
nächsten zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG)
Düsseldorf einlegen. (dpa, 16.11.2007)

"Die Entscheidung hat unmissverständlich klar gemacht, dass
Rabattvereinbarungen nach dem EU-/GWB-Vergaberecht ausgeschrieben
werden müssen", so Dr. Marc Gabriel, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und Vergaberechtsexperte, gegenüber dem Konferenzveranstalter
EUROFORUM. "Doch anstatt die nunmehr klar beantwortete Frage nach dem
"Ob" eines Vergabeverfahrens dem Oberlandesgericht Düsseldorf im
Beschwerdeweg vorzulegen, sollten sich die Kassen jetzt auf die Frage
konzentrieren, wie Rabattvereinbarungen und sonstige Beschaffungen
gesetzlicher Krankenkassen künftig in Übereinstimmung mit sämtlichen
Vorgaben des Vergaberechts förmlich ausgeschrieben werden können."

Auf der EUROFORUM-Konferenz "Ausschreibungen der Krankenkassen"
(29. und 30. Januar 2008, Düsseldorf) wird Gabriel einen Überblick
über die aktuelle Rechtslage und Rechtsfolgen fehlerhafter
Vergabeverfahren geben. Am Beispiel von Rabattverträgen, Hilfsmitteln
und integrierten Versorgungsanträgen erläutert er die
vergaberechtlichen Vorgaben. 16 weitere Experten aus dem
Gesundheitswesen äußern sich auf der EUROFORUM-Konferenz über die
neuen Anforderungen an Ausschreibungen in unterschiedlichen
Versorgungsbereichen. Dabei klären sie auch die Frage, wie
Ausschreibungen im Detail vergaberechtskonform und
betriebswirtschaftlich effizient gestaltet werden.

Dr. Karl-Heinz Mühlhausen, Rechtsexperte beim AOK-Bundesverband,
bezweifelt, dass die Entscheidung der Vergabekammer Bund die
sozialrechtlichen Besonderheiten ausreichend berücksichtigt. "Nach
Paragraph 130a des Sozialgesetzbuches fünf hätte eindeutig ein
Sozialgericht über die Streitigkeit entscheiden müssen", sagte er im
Gespräch gegenüber EUROFORUM. Es sei unwahrscheinlich, dass diese
Form der rechtlichen Nachprüfung von Rabattvertragsabschlüssen
künftig Bestand haben könne. Auf der Konferenz beleuchtet er die
Zukunft sozialrechtlicher Versicherungsgrundsätze vor dem Hintergrund
der Vorlage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Die Debatte darüber, welche Gerichtsinstanzen über die
Rechtmäßigkeit der Verträge entscheiden sollten, greift Prof. Dr.
Stephan Rixen (Universität Kassel) in seinem Konferenzbeitrag auf.

Keine Gewinner, nur Verlierer macht Dr. Ludger Hubl,
Geschäftsführer der Merck dura GmbH, bei der Entscheidung der
Vergabekammer Bund aus: "Zu den Verlierern gehören zum einen die AOK
und möglicherweise weitere Krankenkassen, die nun keine
Rechtsgrundlage mehr haben, um Arzneimittel verbilligt vom Hersteller
zu beziehen; zum anderen die Arzneimittelhersteller und der Patient,
der am Ende die Zeche zahlt." Insbesondere eine Reihe kleinerer
Pharmaunternehmen würde nun in große Bedrängnis geraten. Manche
Hersteller hätten ihre Produktion um ein Vielfaches gesteigert, um
die von der AOK eingeforderte Lieferfähigkeit nach Mitteilung der
beabsichtigten Zuschlagserteilung zu gewährleisten. "Gerade jenen
Unternehmen, die ihre Lieferverpflichtung ernst genommen haben,
drohen jetzt Schäden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe", so
Hubl. Die Mehrmenge sei nun nicht mehr absetzbar, getätigte
Bestellungen nicht mehr rückgängig zum machen. Hubl sieht eine
weitere Gefahr für die Arzneimittelindustrie: "Es ist derzeit noch
nicht absehbar, welche Konsequenzen das Urteil der Vergabekammer auf
politischer Ebene haben wird." Wenn das Modell Rabattverträge
scheitert, sei damit zu rechnen, dass das Bundesministerium für
Gesundheit weitere, weitaus restriktivere Regelmechanismen einsetzt,
um die mit Rabattverträgen avisierten Einsparziele zu erreichen. Wie
sich die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen
künftig gestaltet, beschreibt Hubl in seinem Konferenzbeitrag.

Weitere Themen: Kartellrecht, Ausschreibungspraxis, Zukunft der
Vertragslandschaft und Patientensteuerung

Über Beschaffungsmaßnahmen von Krankenkassen aus
kartellrechtlicher Sicht informiert Dr. iur. Fabian Pape vom
Bundeskartellamt. Einen Einblick in die Ausschreibungspraxis der
Techniker Krankenkasse gewährt Hilde Tittelbach, Leiterin der
Vergabestelle. Dem Thema Ausschreibungen und integrierte Versorgung
widmet sich Klaus Böttcher von der KKH-Kaufmännische Krankenkasse.
Gerhard Kruse, Bereichsleiter Gesundheits¬partnerservice bei der AOK
Schleswig-Holstein, vertritt die Meinung, es werde im
Gesundheitswesen einen langsamen, aber sicheren Konzentrationsprozess
geben, den Beteiligte nur durch Kooperationen überleben können. Auf
der EUROFORUM-Konferenz informiert er über Auswirkungen von erfolgten
Ausschreibungen auf die Vertragslandschaft, die Entwicklung neuer
Angebotsstrukturen und Veränderungen für Patienten und Ärzte. Ein
Ausblick darauf, wie sich der Gesundheitsmarkt verändert, falls
Kassen künftig auch Krankenhausleistungen ausschreiben, rundet das
Themenspektrum ab.

Hilfsmittelsektor
Neben Arzneimittelverträgen stehen die Ausschreibungen im
Hilfsmittelsektor im Mittelpunkt der Veranstaltung. Carla Grienberger
vom IKK-Bundesverband beleuchtet die Ausschreibungssystematik. In
einer Podiumsdiskussion, an der neben Grienberger auch Vertreter der
Deutschen BKK, der rehaVital und des Industrieverbandes Spectaris
teilnehmen, wird nach dem richtigen Weg für
Hilfsmittel-Ausschreibungen gefragt.

Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter:
http://www.euroforum.de/ots-adk08

Originaltext: EUROFORUM Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen:
Romy König
Presseabteilung
EUROFORUM Deutschland GmbH
Otto-Volger-Str. 21
65843 Sulzbach/Ts.
Tel.: +49 (0) 6196/585-326
Fax: +49 (0) 6196/585-310
Mailto:romy.koenig@euroforum.com
www.euroforum.com


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