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Herber Schlag gegen die Pressefreiheit / Zeitungs- und Zeitschriftenverleger kritisieren Bundestagsentscheidung zur Kommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Geschrieben am 09-11-2007

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die
Bundestagsentscheidung zur Kommunikationsüberwachung und
Vorratsdatenspeicherung heute in Berlin scharf kritisiert. Der Schutz
der Pressefreiheit bleibe auf der Strecke, denn anders als
Parlamentsabgeordnete und Strafverteidiger, die von der
Telekommunikationsüberwachung ausgenommen werden, soll bei
Journalisten nur im Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung
erfolgen.

Wie schwach dieser Prüfungsmaßstab ist, wurde zuletzt deutlich bei
der Beschlagnahmeaktion von Briefen an verschiedene Berliner
Zeitungen. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werde das
Berufsgeheimnis aufgebrochen und der Informantenschutz ausgehebelt,
so ein Sprecher des BDZV. "Welcher Informant wird Journalisten denn
noch vertrauliche Informationen weitergeben, wenn er künftig damit
rechnen muss, dass seine Telefonnummer, E-Mail-, IP-Adresse und seine
Standortdaten ebenso erfasst wie auch Zeitpunkt und Dauer des
Kontakts gespeichert werden?" Damit sei jeder seriöse und
investigative Journalismus im Kern getroffen. "Dieses Gesetz kann vor
der Verfassung keinen Bestand haben", so BDZV und VDZ. Entsprechende
Verfassungsbeschwerden seien bereits angekündigt.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
BDZV
Burkhard Schaffeld
Telefon: 030/726298-230
E-Mail: schaffeld@bdzv.de

VDZ
Dirk Platte
Telefon: 030/726298-130
E-Mail: d.platte@vdz.de


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