| | | Geschrieben am 08-11-2007 Riegelein gewinnt Osterhasen-Rechtsstreit gegen Lindt / Sieg auf ganzer Linie für das Cadolzburger Familienunternehmen
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 Cadolzburg (ots) -
 
 - Querverweis: Bild ist unter
 http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -
 
 Kurz vor Weihnachen hat der jahrelange Rechtsstreit um die
 goldenen Schokoladen-Osterhasen ein glückliches Ende gefunden: Die
 Firma Riegelein darf ihre Goldhasen weiter vertreiben, so das heutige
 Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt. Die Richter haben die
 Position des Cadolzburger Familienunternehmens nochmals klar und
 eindeutig bestätigt und gaben Riegelein in allen wesentlichen Punkten
 Recht.
 
 Lindt & Sprüngli hatte vor sechs Jahren einen Rechtsstreit
 angestrengt, um per Gerichtsurteil zu erreichen, dass Riegelein sowie
 mehrere andere Hersteller ihre sitzenden Schokoladenhasen in
 Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Der Grund: Nach Auffassung
 von Lindt bestünde Verwechslungsgefahr mit ihrem "Goldhasen". Diesen
 hatte Lindt 2000 als dreidimensionale Marke schützen lassen und will
 seither den Verkauf von Konkurrenzprodukten gerichtlich untersagen
 lassen.
 
 Glanzstück: Riegelein-Goldhase mit langer Tradition
 
 Goldige Schokohasen von Riegelein erfreuen kleine und große
 Genießer bereits seit rund 50 Jahren. Sehr ähnliche Ausführungen
 haben auch viele andere in- und ausländische Wettbewerber seit
 Jahrzehnten in ihrem Sortiment. "Lindt ist keineswegs der Erfinder
 des Goldhasen. Der sitzende Hase in Goldfolie ist eine altbewährte
 Form, die in den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern angeboten
 wurde, u.a. eben auch von uns. Es war und ist absolut üblich,
 Goldfolie als Verpackungsmaterial zu benutzen", betont Peter
 Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter von Riegelein. "Viele
 Wettbewerber mussten sich in den letzten Jahren allerdings dem Druck
 des Weltkonzerns Lindt beugen und gaben ihre Goldhasen auf. Riegelein
 hat sich zur Wehr gesetzt und Recht bekommen." Die Richter
 bestätigten, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden
 Hasen in Goldfolie mit aufgedruckter braun-roter Schleife von
 Riegelein und dem Goldhasen von Lindt mit rotem Halsband und
 Glöckchen bestehe.
 
 Grundsatzurteil mit großer Tragweite für das Markenrecht allgemein
 
 "Bei diesem Prozess ging es aus rechtlicher Sicht um die
 grundsätzliche Frage, ob alte Formen wie die seit Jahrzehnten
 üblichen Sitzhasen in Goldfolie nachträglich durch eine
 Markenregistrierung monopolisiert werden können und dann der
 Weitervertrieb schon lang im Markt etablierter und älterer Produkte
 rechtlich untersagt werden kann", erklärt Riegelein-Rechtsanwältin
 Heidrun Lindner. In Österreich und der Schweiz hatte Lindt bereits
 ähnliche Prozesse verloren.
 
 "Wir begrüßen natürlich die heutige Entscheidung des OLG Frankfurt
 und verstehen sie als deutliches Signal für die Sicherung der
 Produkt-Vielfalt auf dem deutschen Markt und für das Recht des
 Verbrauchers auf Wahlfreiheit", so Peter Riegelein.
 
 Das fränkische Familienunternehmen Riegelein zählt zu den
 Marktführern im Bereich Schokoladen-Saisonartikel in Europa und
 exportiert in über 50 Länder der Welt.
 
 Originaltext:         Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68891
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68891.rss2
 
 Pressekontakt:
 pure brands - public relations for brands, Dr. Stefanie Wehnert,
 Brook 2, 20457 Hamburg, Tel.: 040/30069680, Fax: 040/30069688,
 E-Mail: stefanie.wehnert@pure-brands.de
 
 Kanzlei Lindner Blaumeier, Heidrun Lindner, Dr.-Kurt-Schumacher-Str.
 23, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/25508880, Fax: 0911/255088850, E-Mail:
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