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Lausitzer Rundschau: Zur Verurteilung eines Jusitzwachtmeisters als Drogendealer / Abschreckend

Geschrieben am 02-05-2006

Cottbus (ots) - Ein Wachtmeister der Justiz in Cottbus stand
gestern vor Gericht und ist wegen Drogenhandels verurteilt worden.
Das ist nicht alltäglich, aber auch nicht einmalig.
Bemerkenswert ist das Urteil von zwei Jahren und neun Monaten Haft.
Schließlich hat der Beamte "nur" Beihilfe zum Handel mit Haschisch,
also einer weichen Droge, geleistet, auch wenn die kriminellen
Geschäfte im großen Stil betrieben wurden. Er selbst hat nur geringe
Mengen chemisch hergestellter Aufputschmittel an jene verkauft, die
wie er süchtig nach Rauschgift waren.
Gnade vor Recht hat das Cottbuser Gericht mit seinem Urteil nicht
walten lassen. Unmissverständlich hat es deutlich gemacht, dass
Beschäftigte im öffentlichen Dienst und vor allem Beamte besonders
kritisch bewertet werden. Das ist richtig, schließlich messen Bürger
das Funktionieren des Rechtsstaates vor allem an dem, was seine
Angestellten tun.
Der Wachtmeister empfindet die verhängte Strafe sicher als zu hart
und ungerecht. Dass er sie von einem anderen Gericht überprüfen
lässt, ist sein gutes Recht. Selbst wenn dabei eine mildere Bewertung
herauskommen sollte, bleibt die abschreckende Wirkung des gestrigen
Urteils. Und das ist gut so.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
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Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
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