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Diagnostica-Industrie fordert Erweiterung des Gendiagnostikgesetzes

Geschrieben am 07-11-2007

Berlin/Frankfurt (ots) - Alle medizinischen Informationen eines
Menschen, die Aussagen über dessen spätere Erkrankungen erlauben,
müssen streng geschützt werden. Unerheblich ist dabei die
Untersuchungsmethode, mit der sie gewonnen wurden. Dies betonte der
Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) heute (7.) in Berlin. Der
Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes, zu dem der Gesundheitsausschuss
des Bundestages heute Verbände und Fachleute anhört, sei daher zu eng
gefasst und müsse erweitert werden.

Der VDGH wies darauf hin, dass die Bewertung eines späteren
Krankheitsrisikos schon seit langem durch herkömmliche
labormedizinische oder bildgebende Verfahren möglich ist. Die
Gendiagnostik habe als neue Methode die diagnostischen Möglichkeiten
nur erweitert. Um jedoch die medizinischen Chancen dieses
Untersuchungsverfahrens optimal nutzen zu können, sei die Akzeptanz
in der Bevölkerung nötig. Voraussetzung hierfür sei Rechtssicherheit.
Daher begrüße der Verband grundsätzlich entsprechende
Gesetzesvorhaben.

Sie müssten folgende Forderungen erfüllen: Genetische Prüfungen
dürfen nur nach umfassender Aufklärung und mit Einverständnis des
Betroffenen durchgeführt werden. Er allein dürfe über die spätere
Weitergabe und Verwendung seiner Daten und Untersuchungsergebnisse -
auch in der Forschung - entscheiden. Außerdem sollen genetische
Prüfungen nach Meinung des VDGH nur durchgeführt werden, wenn der
Betroffene oder seine Familie einen Nutzen davon hat, also eine
Behandlung möglich oder das Ergebnis für die persönliche
Lebensplanung wichtig ist.

Der strikte Schutz der Persönlichkeitsrechte dürfe jedoch die
medizinische Forschung und Entwicklung nicht mehr als nötig
behindern. Dies sieht der VDGH durch zwei Vorschriften im
Gesetzentwurf in Frage gestellt. Erstens: Über die Nutzung von
Testmaterial oder Untersuchungsergebnissen soll in der Forschung noch
einmal eine Ethikkommission entscheiden. Zweitens: Zehn Jahre nach
der Zustimmung des Betroffenen soll erneut dessen schriftliches
Einverständnis für die weitere Verwendung von Probenmaterial und
Testergebnissen eingeholt werden.

Angesichts der umfangreichen Aufklärungspflichten vor einer
Untersuchung sei beides unnötig. Zu dem könne der Betroffene
jederzeit seine Einwilligung für die Nutzung seiner Daten in der
Forschung widerrufen.

Originaltext: Verband der Diagnostica-Industrie e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8171
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8171.rss2

Rückfragen an:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V.
Thomas Postina (PPR)
Telefon: 069/2556-1731
Telefax: 069/23 66 50
E-Mail: presse@vdgh.de

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als
Wirtschaftsverband die Interessen von ca. 90 Unternehmen. Sie stellen
zur Diagnose menschlicher Krankheiten entsprechende
Untersuchungssysteme und Reagenzien her. Die Unternehmen
erwirtschaften in Deutschland einen Umsatz von rund 2,1 Milliarden
Euro.


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