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Hessen und Niedersachsen wollen europäisches Naturschutzrecht schleifen

Geschrieben am 06-11-2007

Berlin (ots) - Bundesratsinitiative der CDU-Länder bedroht
Glaubwürdigkeit der Biodiversitäts-Strategie der Bundesregierung -
Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus starten Ministerpräsidenten
Koch und Wulff Großangriff auf FFH- und Vogelschutzrichtlinie -
Deutsche Umwelthilfe: "Koch will Autobahnen bauen, nicht Vielfalt
schützen"

06. November 2007: Am morgigen Mittwoch verabschiedet das
Bundeskabinett - voraussichtlich mit den Stimmen ihrer Unionsminister
- die lange vorbereitete nationale Strategie zur biologischen
Vielfalt. Im Vorfeld der UN-Naturschutzkonferenz, die mit Deutschland
als Gastgeber im Mai 2008 in Bonn stattfindet, will sich die
Bundesregierung als Musterschüler beim Schutz der natürlichen
Vielfalt präsentieren. Zwei Tage später, am kommenden Freitag, setzt
das Land Hessen im Bundesrat mit Unterstützung Niedersachsens und
möglicherweise auch Nordrhein-Westfalens seinen Feldzug gegen die
wichtigsten Säulen des europäischen Naturschutzrechts fort. Unter dem
Deckmantel der Entbürokratisierung fordern die unionsregierten Länder
die Bundesregierung auf, in Brüssel für die Weiterentwicklung,
Zusammenfassung und Modernisierung der so genannten
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie zu
streiten. Dabei geht es im Kern nicht darum, das europäische
Naturschutzrecht zu evaluieren und zukunftsfähig auszugestalten (wie
es im Titel des Entschließungsantrags heißt). Vielmehr sollen die in
den beiden Richtlinien erreichten Standards geschleift werden.

"Auf Dauer wird diese Doppelstrategie Deutschlands nicht
funktionieren: Die Bundesregierung macht auf internationaler Bühne
´bella figura´ und gleichzeitig sägen die Bundesländer an den Säulen
des EU-Naturschutzrechtes", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer
Baake. Weder die Bundeskanzlerin noch der Bundesumweltminister
könnten eine derart widersprüchliche Positionierung Deutschlands auf
EU-Ebene zulassen. "Gerade im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz
zur biologischen Vielfalt in Bonn muss sich Deutschland ohne Wenn und
Aber für den Erhalt der Artenvielfalt einsetzen, wenn sie dort
glaubwürdig verhandeln will."

Die Behauptung der Ministerpräsidenten Koch und Wulff, es gehe bei
der Zusammenlegungs-Initiative darum, den "doppelten Zeit- und
Kostenaufwand" bei der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien zu
beenden, nannte Baake "durchsichtig". Das mit großen Widerständen aus
vielen Bundesländern belastete FFH-Meldeverfahren zur Ausweisung von
geschützten Flächen sei nach Jahren zäher Auseinandersetzungen (bis
hin zu Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland) soeben überstanden.
Ausgerechnet jetzt auf EU-Ebene die Zusammenlegung der beiden
Richtlinien anzuzetteln, werde lediglich "eine neue quälende Runde
der Auseinandersetzung auslösen. Das Ergebnis wäre das Gegenteil von
Bürokratieabbau."

Im Übrigen liefe die Initiative auf einen massiven Abbau der
erreichten Schutzstandards hinaus. Die Forderung der
Ministerpräsidenten beispielsweise, Vogelschutzgebiete in einem
Verfahren zwischen Mitgliedstaaten und Kommission abschließend zu
definieren, würde dem effektiven Schutz von Vögeln, die keine
Rücksicht auf Gebietsgrenzen nehmen, nicht gerecht. Auch die darüber
hinaus verlangte Ausweitung des Vertragsnaturschutzes trage einem
"juristischen Schutzstatus" von Vogelschutzgebieten, den der
Europäische Gerichtshof bereits mehrfach von den Mitgliedstaaten
eingefordert habe, nicht Rechnung. Nicht zuletzt liefe die
vorgeschlagene Beschränkung der Verträglichkeitsprüfung auf
UVP-pflichtige Vorhaben auf eine Abschwächung des Instrumentes
hinaus, da viele kleine Vorhaben dann keiner Verträglichkeitsprüfung
mehr bedürften. Worum es wirklich gehe, habe Ministerpräsident Koch
erst vor einer Woche nach einer Kabinettssitzung im nordhessischen
Spangenberg mit kaum zu überbietender Deutlichkeit öffentlich
erläutert. "Auch in Nordhessen", sagte der Ministerpräsident, be- und
verhinderten die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie in
ihrer jetzigen Fassung zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen. Als
Beispiele nannte er Bauvorhaben an den Autobahnen A44, A49 und A4.
"Koch will Autobahnen bauen und nicht Vielfalt schützen. Diesem
bedingungslosen Wachstumsdenken aus den siebziger Jahren des
vergangenen Jahrhunderts muss sich die Bundesregierung widersetzen,
wenn sie international erfolgreich für die Artenvielfalt streiten
will", schloss Baake.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: Mobil.: 0151 55 01 69 43, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Öffentlichkeitsarbeit,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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