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Bundesärztekammer fordert Fortpflanzungsmedizingesetz

Geschrieben am 06-11-2007

Berlin (ots) - Die Bundesärztekammer appelliert an den
Gesetzgeber, endlich ein eigenständiges Fortpflanzungsmedizingesetz
zu schaffen. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen der
Fortpflanzungsmedizin sind absolut undurchsichtig und verunsichern
Patienten und Ärzte gleichermaßen", sagte der Präsident der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, vor der morgigen
Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit zum Entwurf eines
Gendiagnostikgesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wesentliche
Regelungsinhalte für die Fortpflanzungsmedizin seien auf diverse
Gesetze wie das Arzneimittelgesetz, Stammzellgesetz,
Embryonenschutzgesetz, Transplantationsgesetz und das Strafgesetzbuch
verteilt und damit nahezu undurchschaubar geworden.

In dieser Hinsicht schafft auch der Gesetzentwurf der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen kaum Klarheit. Nach dem Entwurf kann erst mit
Abschluss der Einnistung in die Gebärmutter von einem menschlichen
Embryo gesprochen werden. Diese Neudefinition des Embryos hätte
erhebliche Konsequenzen für das bisherige Rechtsverständnis und käme
einer Abweichung vom Embryonenschutzgesetz und vom Stammzellgesetz
gleich. "Wir brauchen dringend Rechtsklarheit in diesem Bereich.
Deshalb ist eine einheitliche Legaldefinition des Embryos
unverzichtbar", so Hoppe.

Die mit dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verfolgte Absicht, den Schutz der informationellen Selbstbestimmung
und die Gewährleistung der Forschungsfreiheit festzuschreiben,
begrüßte Hoppe ausdrücklich. Auch das vorgesehene
Diskriminierungsverbot bei Gentests findet die ungeteilte Zustimmung
der Ärzteschaft. Es müsse sichergestellt werden, dass die
Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik
allein in der Verantwortung des Betroffenen liegt, betonte Hoppe. "Es
ist sehr zu begrüßen, dass der Arztvorbehalt für genetische
Untersuchungen anerkannt und die Notwendigkeit einer besonderen
Qualifikation des Arztes unterstrichen wird. Der Gesetzentwurf würde
damit in vielerlei Hinsicht Rechtssicherheit für eine Praxis
schaffen, wie sie bereits im universitären und zum Teil auch im
niedergelassenen Bereich verwirklicht ist", sagte der Ärztepräsident.

Weder aus dem Gesetzentwurf noch aus der Begründung aber lasse
sich ableiten, aus welchen Gründen eine interdisziplinär
zusammengesetzte, unabhängige Gendiagnostik-Kommission beim
Robert-Koch-Institut angesiedelt werden soll. Die Bundesärztekammer
fordere den Gesetzgeber auf, an den verfassungsrechtlich garantierten
Zuständigkeiten festzuhalten und die Richtlinienerstellung weiterhin
in der ärztlichen Selbstverwaltung anzusiedeln, da hier die
anerkannte fachliche Kompetenz und gesundheitspolitische
Verantwortung der Ärzteschaft zusammengeführt werden.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030/400456-700


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