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Darmstädter Echo: Gesetzentwurf von der Leyens regelt Rechtsanspruch auf Krippenplatz bereits abschließend

Geschrieben am 31-10-2007

Berlin / Darmstadt (ots) - Anders als das von der CSU geforderte
Betreuungsgeld wird der von der SPD verlangte Rechtsanspruch auf
einen Krippenplatz in dem Gesetzentwurf von Familienministerin Ursula
von der Leyen (CDU) zur Betreuung von unter Dreijährigen bereits
abschließend geregelt. Das berichtet das "Darmstädter Echo"
(Donnerstagausgabe). Nach Informationen der Zeitung wird in dem
Referentenentwurf in den Paragrafen 24.1 und 24.2 detailliert
ausgeführt, dass Eltern, die arbeiten, Arbeit suchen oder sich in
einer Fortbildung befinden, "Anspruch auf frühkindliche Förderung in
Tageseinrichtungen oder Einrichtungen der Tagespflege haben". In den
Schlussbestimmungen heißt es dann: "Die Paragrafen 24.1. und 24.2
treten am 1. August 2013 in Kraft". Damit bedarf es für den
Rechtsanspruch nach dem Entwurf der Ministerin keiner weiteren
gesetzlichen Regelung mehr. Beim Betreuungsgeld, das als
"Soll"-Bestimmung (§24.3) aufgenommen wurde, ist dies anders. Dieses
"soll" nach dem Vorschlag der Ministerin im Detail "durch ein
Bundesgesetz" geregelt und ebenfalls ab August 2013 gezahlt werden.
Dafür wäre der nächste Bundestag zuständig, der an eine solche
Soll-Vorschrift jedoch nicht gebunden ist. Durch die unterschiedliche
Qualität der beiden Regelungen könnte die CSU dann nicht mehr damit
drohen, den Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung ohne gleichzeitige
Einführung des Betreuungsgeldes zu blockieren.

Originaltext: Darmstädter Echo
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61203
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61203.rss2

Pressekontakt:
Darmstädter Echo
Büro Berlin

Telefon: 030/226 20 230


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