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Fuchs: Post-Mindestlohn: Jetzt muss ein neuer Tarifvertrag her

Geschrieben am 31-10-2007

Berlin (ots) - Zu den bekannt gewordenen Ergebnissen einer
Erhebung der Bundesnetzagentur zum Geltungsbereich des
Mindestlohn-Tarifvertrags zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste
e.V. und u.a. der Gewerkschaft Verdi erklärt der
mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Michael Fuchs MdB:

Die bekannt gewordenen Ergebnisse der Vollerhebung der
Bundesnetzagentur zum Geltungsbereich des umstrittenen
Mindestlohn-Tarifvertrages bestätigen eindrucksvoll alle Zweifel und
Bedenken der letzten Wochen.

Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg die
Aufnahme der Briefdienstleistungsbranche in das Entsendegesetz und
die Herstellung einer Allgemeinverbindlichkeit auf dem Verordnungsweg
bis zum Jahresende davon abhängig gemacht, dass über 50 Prozent der
Beschäftigten in der Postbranche der Tarifbindung unterliegen.

Das Erreichen dieses erforderlichen Quorums ist nun eindeutig
widerlegt. Selbst unter Einbeziehung von Beamten fallen gerade einmal
42 Prozent der Beschäftigten unter den ausgehandelten
Mindestlohn-Tarifvertrag. Dabei ist beispielsweise der Einzelhandel
mit seinen Postagenturen mangels belastbarer Datenlage noch gar nicht
berücksichtigt. Hinzu kommt, dass für die Briefzusteller der Post AG
weiterhin ein separater Haustarifvertrag gelten soll und soziale
Verwerfungen durch ausländische Entsendearbeitnehmer bislang nicht
nachgewiesen sind.

Die Vorgänge der vergangenen Monate sind in der bisherigen
deutschen Tariflandschaft beispiellos. Hier wird komplottartig
versucht, mit Hilfe eines wettbewerbsfeindlichen Tarifvertrages und
unter missbräuchlicher Instrumentalisierung der Politik das
auslaufende Postmonopol auf anderem Wege unlauter zu verlängern. Ein
solches Lohndiktat des Branchenprimus gegenüber neuen Wettbewerbern,
bei denen es sich häufig um mittelständische Betriebe handelt, kann
nicht akzeptiert werden. Für die Mehrzahl der Konkurrenten würde der
vorgesehene Mindestlohn eine kurzfristig mit der vollständigen
Marktöffnung einschlagende Lohnerhöhung von bis zu 30 Prozent
bedeuten und überfordert damit deren wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit oder zwingt sie zu Geschäftsaufgabe und
Marktaustritt. Die Zeche müssten am Ende die Verbraucher zahlen. Denn
weniger Wettbewerb bedeutet schlechtere und teurere Produkte.

Einem solchen Monopolverhinderungs-Vertrag kann und darf die
Politik nicht die Hand reichen. Alle Branchenvertreter sind nun
aufgerufen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und einen neuen,
repräsentativen Tarifvertrag, der sich auf originäre Briefzusteller
beschränkt, im Konsens zu erarbeiten. Nur dann sind die
Voraussetzungen der Koalitionsvereinbarung erfüllt. Danach erst
sollte der Bundestag die laufende Novelle des Entsendegesetzes
abschließen und darf der Bundesarbeitsminister einen
Branchen-Mindestlohn verordnen. Besser noch wäre, wenn alle
Beteiligten auch im vorliegenden Fall den üblichen Weg zur
Herstellung einer Allgemeinverbindlichkeit über den Tarifausschuss
wählen, um die bislang gut funktionierende Tarifautonomie in
Deutschland nicht weiter zu beschädigen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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