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Die ersten Entwürfe für ein Umweltgesetzbuch auf dem Prüfstand

Geschrieben am 29-10-2007

Freiburg / Berlin (ots) - Konferenz von Öko-Institut, Deutscher
Umwelthilfe und Unabhängigem Institut für Umweltfragen in Berlin mit
Beiträgen der Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug und
Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner

Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, in dieser
Legislaturperiode ein Umweltgesetzbuch (UGB) zu schaffen. Damit soll
das Umweltrecht neu geregelt werden. Das Bundesumweltministerium hat
dazu bereits weit fortgeschrittene Entwürfe vorgelegt. Umweltjuristen
erhoffen sich von dem Umweltgesetzbuch eine entscheidende
Weichenstellung für die deutsche Umweltpolitik.

Auf einer Konferenz in Berlin diskutieren heute und morgen 180
umweltpolitisch Interessierte aus Verbänden, Verwaltung, Wirtschaft,
Politik und Wissenschaft über die vorliegenden Entwürfe für das neue
Umweltgesetzbuch. Bei einer Pressekonferenz heute Mittag in Berlin
äußerten sich die Beteiligten wie folgt:

Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium, sagte: " Das UGB wird das Fundament für ein
modernes, transparentes und praxisgerechtes Umweltrecht. Die bislang
auf viele Rechtsgebiete verstreuten Vorschriften des deutschen
Umweltrechts werden zusammengeführt, harmonisiert und vereinfacht -
ohne Abstriche von anspruchsvollen Umweltstandards. Neue Instrumente
wie die integrierte Vorhabengenehmigung werden den Aufwand für
Antragsteller und Behörden spürbar verringern. Mit eigenen Büchern
zum Emissionshandel, zu den Erneuerbaren Energien und zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung trägt das UGB den neuen
umweltpolitischen Herausforderungen Rechnung."

Nach den Worten von Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja
Gönner muss ein Umweltgesetzbuch zumindest langfristig gegenüber der
derzeit geltenden Rechtslage einen Mehrwert für die vom Umweltrecht
betroffenen Bürger und Unternehmen wie auch für die Behörden bringen.
"Es darf nicht ein bloßes Zusammenführen bestehender Rechtsnormen
sein." Die mit dem Umweltgesetzbuch mögliche Integration sollte
vielmehr dazu genutzt werden, das Recht zu vereinfachen und
transparenter zu gestalten. Ein Absenken von derzeit geltenden
Umweltstandards müsse dabei ausgeschlossen bleiben. "Das UGB darf
nicht für ein Umweltdumping missbraucht werden."

Umweltrechts-Expertin Regine Barth, Koordinatorin des
Institutsbereichs Umweltrecht im Öko-Institut und Leiterin des
UGB-Projekts sagte: "Der Entwurf wird an vielen Stellen den
Anforderungen an eine Neuordnung des Umweltrechts bereits gerecht.
Aber es gibt auch noch massive Defizite. Viel zu zögerlich greift der
Entwurf Innovationspotenziale auf. Er konzentriert sich stattdessen
auf eine reine Konsolidierung des bestehenden Rechts, das
insbesondere zum Schutz des Klimas unzureichend ist. Hemmend wirkt
sich auch aus, dass aus Prinzip nicht über EU-Standards
hinausgegangen werden soll - und damit die in der Vergangenheit so
erfolgreich praktizierte Front-Runner-Stellung Deutschlands im
globalen Zukunftsmarkt Umweltschutz verspielt wird."

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe e.V.
hob hervor, dass das UGB angemessene Antworten auf aktuelle
umweltpolitische Herausforderungen geben muss. "Ein reformiertes
Anlagenzulassungsrecht muss in Zeiten des sich beschleunigenden
Klimawandels die Rahmenbedingungen für Kraftwerke so setzen, dass
Deutschland seine Klimaziele einhalten kann. Konkret bedeutet dies:
Wir brauchen CO2 - Grenzwerte für neue Kraftwerke, die sicherstellen,
dass Kohlekraftwerke in Zukunft nur noch mit CO2 -Abscheidung gebaut
werden können. Und wir brauchen für bestehende Kohlekraftwerke mit
besonders schlechten Wirkungsgraden Nachrüstungspflichten mit dem
Ziel einer erheblich verbesserten Brennstoffausnutzung. Andernfalls
kann die Bundesregierung ihr Ziel, die CO2 - Emissionen in
Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, nicht
erreichen."

Michael Zschiesche, Geschäftsführer des Unabhängigen Instituts für
Umweltfragen e.V. wies auf die Bedeutung der Beteiligung von Bürgern
und Verbänden für die Umwelt hin. Er sagte: "Der Erörterungstermin
als Herzstück der Öffentlichkeitsbeteiligung muss erhalten bleiben.
Dieser steht massiv unter Beschuss, obwohl Erfahrungen deutlich
gemacht haben, dass der Termin sach- und umweltgerechte Lösungen
fördert." Seiner Meinung nach kommen bei dem Erörterungstermin sich
widersprechende Interessen zur Sprache und Konflikte können im
Vorfeld gelöst werden. Fazit: "Das nützt der Industrie, den Bürgern
und den Behörden. Der Erörterungstermin gehört somit als
obligatorischer Bestandteil in das UGB."

Weitere Informationen können Sie hier herunterladen:
http://www.umweltgesetzbuch.org

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Christiane Rathmann, Pressesprecherin im Öko-Institut e.V.,
Telefon 0761/452 95-22, Mobil 0160/5 33 33 55, c.rathmann@oeko.de

Inhaltliche Rückfragen:

Ass. jur. Regine Barth, Koordinatorin Bereich Umweltrecht &
Governance, Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt, Telefon 06151/8191-30,
E-Mail r.barth@oeko.de.

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe, Telefon
030/258986-0, E-Mail baake@duh.de

Dorothee Dick, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Telefon
030/428499332, E-Mail dorothee.dick@ufu.de


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