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Widmann-Mauz/Connemann/Fischbach: Mehr Patientensicherheit bei Schönheitsoperationen

Geschrieben am 26-10-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der ersten Lesung des Antrags
"Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern"
der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag
erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU
Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, die zuständige
Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB, und die Vorsitzende der
Gruppe der Frauen, Ingrid Fischbach MdB:

Der Wunsch nach maßgeschneiderter Schönheit wächst. In Deutschland
werden laut Schätzungen jährlich eine Million ästhetische Eingriffe
durchgeführt, ohne dass diese medizinisch bedingt wären. Diese so
genannten Schönheitsoperationen sind mit vielen gesundheitlichen
Risiken für die Patientinnen und Patienten verbunden, trotzdem fehlt
es an gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Patienten, die in etwa
80 Prozent Frauen sind. Von der Altenpflegerin bis zum Ingenieur -
die Patienten kommen aus einem breiten gesellschaftlichen Spektrum.
Das Altersspektrum soll von 12 bis 84 Jahren reichen.

Problematisch ist, dass auch die Zahl der schönheitschirurgischen
Eingriffe an Jugendlichen zunimmt. Bereits 10 % aller Eingriffe
sollen an unter 20jährigen durchgeführt werden. Kinder und
Jugendliche wollen aussehen wie ihre Vorbilder in Film und Fernsehen.
Die Eltern müssen zwar einwilligen, stehen aber dem Druck häufig
hilflos gegenüber. Denn auch Medien suggerieren, dass Schönheit ein
Garant für Erfolg und Glück sei und tragen damit für den Wunsch nach
maßgeschneiderter Schönheit mit Verantwortung. In diesem Alter sind
die Folgen eines solchen Eingriffs nicht immer voll abzuschätzen.

Die CDU/CSU-Fraktion hat deshalb gemeinsam mit der SPD-Fraktion
einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der besonderes
Augenmerk auf diese Problematik legt und in dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, Verbote von medizinisch nicht indizierten
Schönheitsoperationen bei Jugendlichen und Kindern zu prüfen.

Daneben sollen sowohl ein hoher Ausbildungsstandard als auch
umfangreiche ärztliche Weiterbildungen Vorrausetzung für die
Durchführung schönheitschirurgischer Eingriffe sein. Zur Absicherung
der Patientinnen und Patienten im Fall von Komplikationen oder
Folgeerkrankungen ist eine entsprechend hohe
Berufshaftpflichtversicherung des vornehmenden Arztes unerlässlich,
denn die GKV zahlt die Folgen missglückter Schönheitsoperationen
nicht.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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