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Mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen - Bundesverband Direktvertrieb fordert Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung

Geschrieben am 25-10-2007

München (ots) - Im Streit um die Widerrufsbelehrung hat der
Bundesverband Direktvertrieb das Bundesjustizministerium
aufgefordert, die amtliche Musterbelehrung so schnell wie möglich zu
überarbeiten. Zuvor hatten mehrere Landesgerichte die Wirksamkeit der
derzeit geltenden Fassung in Zweifel gezogen, Ende September hat sich
der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Sichtweise angeschlossen.

Anbieter, die ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihre
Widerrufsmöglichkeiten aufklären, verstoßen gegen das Gesetz - der
Kunde kann die Ware in diesem Fall jederzeit wieder zurückgeben.

Bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung haben sich Unternehmen
bisher auf das amtliche Muster der Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu §
14 Abs. 1 BGB-InfoV) verlassen. Darin heißt es unter anderem, dass
die Widerrufsfrist "frühestens" mit Erhalt der Belehrung beginnt und
der Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erklärt werden kann -
doch laut BGH ist diese Formulierung missverständlich. Denn dem
Verbraucher wird eine 14-tägige Widerrufsfrist auch noch nach Erhalt
der Ware suggeriert, die nach den Vorgaben des BGB nicht besteht. Im
aktuellen Fall hatte eine Kundin ihren Kauf erst nach Erhalt der Ware
rückgängig machen wollen, weil sie davon ausgegangen war, dass die
Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware beginnt.

"Schon im Jahr 2002, als das Bundesjustizministerium die
'Verordnung über Informations- und Nachweispflichten' erlassen hat,
hat der Bundesverband Direktvertrieb auf die Schwachstellen der
Musterbelehrung hingewiesen und rechtskonforme Formulierungen
vorgeschlagen", so Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des
Bundesverbandes Direktvertrieb auf einer Pressekonferenz in München.
Um die Rechtssicherheit bei Unternehmen und Verbrauchern
wiederherzustellen, wird der Bundesverband dem
Bundesjustizministerium in der kommenden Woche nun einen eigenen
Vorschlag für eine Muster-Widerrufsbelehrung vorlegen.

"Im Direktvertrieb spielt das Widerrufsrecht eine besonders
wichtige Rolle - denn die Möglichkeit, Verträge innerhalb bestimmter
Fristen zu widerrufen, sorgt bei Geschäften auf der Wohnzimmercouch
für das notwendige Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer. Daher
muss die Widerrufsbelehrung einfach und verständlich und so eindeutig
wie möglich formuliert sein", so Bohle.

Weitere Informationen sowie ein druckfähiges Foto von Wolfgang
Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb, finden Sie
unter www.direktvertrieb.de/pressecenter

Originaltext: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68635
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68635.rss2

Pressekontakt:
Daniel Marschke
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesallee 221 - 10719 Berlin
Fon: 030. 23 63 56 83
Fax: 030. 23 63 56 88
E-Mail: marschke@bundesverband-direktvertrieb.de
www.bundesverband-direktvertrieb.de
www.direktvertrieb.de
www.lieberzuhause.de


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