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Bleser/Klöckner/Kaster: Kommission muss ihre Haltung korrigieren

Geschrieben am 24-10-2007

Berlin (ots) - Zur Debatte um die Reform der Europäischen
Weinmarktordnung in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz sowie für die Angelegenheiten der Europäischen
Union erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Bleser MdB, die Verbraucherschutzbeauftragte der Union, Julia
Klöckner MdB und der Berichterstatter für Weinbau der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Europaausschuss, Bernhard Kaster MdB:

Es kommt nicht oft vor, dass der Bundestag zu einem Vorhaben auf
europäischer Ebene eine Stellungnahme nach Artikel 23 des
Grundgesetzes abgibt. Aber in der Debatte um die neue
EU-Weinmarktordnung ist dies ein wichtiges und deutliches Zeichen in
Richtung Brüssel. Die Bundesregierung wird in ihrer Auffassung
gestärkt, dass die Reformpläne der EU-Kommission in dieser Form
schädlich für die Zukunft der heimischen Winzerinnen und Winzer sind.
Die Bundesregierung hat nun den offiziellen Auftrag des Parlamentes,
sich im Ministerrat aktiv gegen die Pläne zu wenden und dort notfalls
einen Parlamentsvorbehalt einzulegen.

Die Kommissionsvorschläge gehen in die falsche Richtung: Anstatt
konsequent die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinwirtschaft
auf einem globalen Markt zu stärken, führen sie zu einer Verzerrung
des Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Damit
gefährden sie die über Jahrhunderte gewachsene bäuerliche Weinkultur
und zerstören die ökologisch wertvollen Kulturlandschaften
unwiederbringlich.

Dies würde nicht nur die Weinwirtschaft als solche betreffen,
sondern auch die Arbeitsplätze in den damit eng verwurzelten
Branchen, im Tourismus sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen
des Handwerks. Deshalb wird die Union keine Gelegenheit auslassen,
Änderungen am Kommissionsvorschlag einzufordern. In Zeiten, in denen
die Verbraucher verstärkt nach Produkten aus regionaler Herstellung
nachfragen und nach mehr Originalität verlangen, ist es der falsche
Weg, auf industrielle Einheitsweine zu setzen. Die deutschen
Weinanbaugebiete haben hier ein enormes Marktpotenzial, das nicht
leichtfertig im Rahmen einer Reform preisgegeben werden darf, deren
Notwendigkeit die deutschen Winzerinnen und Winzer nicht zu
verantworten haben.

Probleme sind dort zu lösen, wo sie entstehen. Daher sind die
vorgesehenen nationalen Finanzrahmen so auszugestalten, dass den
jeweiligen regionalen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Dies muss
aber auch bedeuten, dass die Beseitigung von Überschüssen zum
Beispiel durch Destillationsmaßnahmen nicht weiter aus dem
Gesamthaushalt finanziert werden sollte.

Wichtig für eine erfolgreiche Reform ist der Erhalt der Vielfalt
der europäischen Weine und der regionalen Besonderheiten. Dies ist
ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber Einheitsweinen aus
Drittländern. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen
Weinbaus ist das erklärte Ziel der Kommission. Dieser Ankündigung
müssen nun auch die passenden Vorschläge folgen. Das Verbot der
Saccharoseanreicherung und die Reduzierung der
Alkoholanreicherungsspannen sind definitiv die falsche Antwort.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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