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Singhammer: "Unternehmen Familie" steuerlich anerkennen und aufwerten

Geschrieben am 24-10-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des Beschlusses in der Fraktionssitzung
der CDU/CSU zur steuerlichen Entlastung von Privathaushalten erklärt
der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Johannes Singhammer MdB:

Eine steuerliche Entlastung der Privathaushalte bedeutet einen
Riesenschritt der steuerlichen Anerkennung des Kleinunternehmens
Familie und eine Aufwertung der Betreuungs- und Erziehungsleistung
der Familien.

Wir wollen, dass als haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse v.a.
Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen etc., in welchen der
Privathaushalt als Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis eingeht, anerkannt werden und Aufwendungen
hierfür uneingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden können.
Besonders bei einem Beschäftigungsverhältnis im Bereich der
Kinderbetreuung tritt damit eine erhebliche Verbesserung für Familien
ein.

Zudem soll der Förderwirrwarr zwischen einzelnen
steuerbegünstigten Regelungen vereinfacht und neben der bisherigen
steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten zwei Drittel
der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro, von der Bemessungsgrundlage
abgezogen werden können.

Wachsender Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen besteht
insbesondere bei Familien und älteren Menschen. Gerade hier ist eine
finanzielle Unterstützung der Haushaltsführung notwendig und bedeutet
letztlich mehr Gerechtigkeit für alle Familien.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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