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EANS-Hauptversammlung: Österreichische Post AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Geschrieben am 19-05-2020

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19.05.2020

Österreichische Post Aktiengesellschaft Wien FN 180219 d, ISIN AT0000APOST4 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft für Mittwoch, den 17. Juni 2020 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Rochusplatz 1

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

1. Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft am 17. Juni 2020 wird iSd der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft am 17. Juni 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht, Anträge zu stellen und das Recht, Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter.

Diese vier besonderen Stimmrechtsvertreter werden in der spätestens am 27. Mai 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter post.at/ir zugänglichen Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") genannt.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die Emailadresse fragen.post@hauptversammlung.at der Gesellschaft.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Echtzeit im Internet übertragen.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 17. Juni 2020 ab 10:00 Uhr im Internet unter post.at/ir verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.

Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG).

Im Übrigen wird auf die Teilnahmeinformation hingewiesen.

Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.

II. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge­schäftsjahr 2019 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 7. Wahlen in den Aufsichtsrat 8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 9. Beschlussfassung über a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2020] i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gem § 153 Abs 6 AktG, ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und b) die Änderung der Satzung in § 5 a "Genehmigtes Kapital" 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente 11. Beschlussfassung über a) den Widerruf der in der Hauptversammlung vom 15. April 2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals [Bedingtes Kapital 2015] unter gleichzeitiger Ersetzung durch die neuerliche bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2020] und b) die Änderung der Satzung in § 5 b "Bedingtes Kapital"

III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 27. Mai 2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter post.at/ir zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * gesonderter nichtfinanzieller Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019, * Geschäftsbericht 2019, * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11, * Vergütungspolitik, * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, * Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 9 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes Kapital, * Bericht des Vorstands gemäß §§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 10 und 11 - Bezugsrechtsausschluss, Bedingtes Kapital, * Satzungsgegenüberstellung, * Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * Frageformular, * Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt), * vollständiger Text dieser Einberufung sowie * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation").

IV. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 7. Juni 2020 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19- GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 12. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 18 Abs 2 genügen lässt Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per E-Mail anmeldung.post@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten Österreichische Post Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 7. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

V. ABSTIMMUNG PER BRIEF

Jeder Aktionär ist berechtigt an der kommenden Hauptversammlung im Wege der Ab­stimmung per Brief gemäß § 19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung ge­stellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur Briefwahl (For­mular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt, Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu folgenden Zeiten an: Mon­tag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9 Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hin­weisblatt sind spätes­tens am 27. Mai 2020 auf der Internetseite unter post.at/ir unter dem Menüpunkt "Hauptversammlung" abruf­bar. Der Aktionär hat auf dem Formular (Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 12. Juni 2020 bei Notar Dr. Christian Mayer an dessen Postfach 3, 8230 Hartberg, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der Gesellschaft eine Depot­bestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 12. Juni 2020 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre, die im Wege der Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher für die rechtzeitige Ausstel­lung und Übermittlung einer Depotbe­stätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen Sorge tragen. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im For­mular (Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter post.at/ir unter dem Menüpunkt "Hauptversammlung" ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung stel­len, sollten bis spätestens 27. Mai 2020 zulässige Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG und/oder bis spätestens 5. Juni 2020 zulässige Be­schlussvorschläge von Aktionä­ren zu den Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle einer bereits erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der Ge­sellschaft zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten For­mulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar Dr. Christian Mayer per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28 spätestens am 16. Juni 2020, vor Tagesablauf, zugeht. Ein Aktionär, der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem Stimm­zettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der Hauptversammlung zu fassenden Be­schluss erklären. Erteilt ein Aktionär einem besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt VI Vollmacht und hat dieser Aktionär seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung per Brief abgegeben, kann der besondere Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht und das Recht Widerspruch zu erheben nur dann in der Hauptversammlung ausüben, wenn der Aktionär rechtzeitig, d.h. spätestens am 16. Juni 2020, wie oben näher beschrieben, seine Stimmabgabe widerrufen hat. Andernfalls kann der besondere Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich Beschlussanträge stellen. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG während der Hauptversammlung von den Aktionären auch dann selbst durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausüben kann, wenn der Aktionär seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung per Brief abgegeben hat.

VI. BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt IV nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft am 17. Juni 2020 können gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden in der Teilnahmeinformation bekannt gegeben. Jeder Aktionär kann eine der vier von der Gesellschaft in der Teilnahmeinformation genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist spätestens am 27. Mai 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter post.at/ ir ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten ausdrücklich dieses Vollmachtsformular zu verwenden.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Regelungen zu beachten. Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.

VII. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 27. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Österreichische Post Aktiengesellschaft, z.H. Investor Relations, 1030 Wien, Rochusplatz 1, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes­tens am 5. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 400220906 oder Österreichische Post Aktiengesellschaft, z.H. Investor Relations, 1030 Wien, Rochusplatz 1, oder per E-Mail an investor@post.at, wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG Zum Tagesordnungspunkt 7 "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: Auf die Österreichische Post Aktiengesellschaft ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar. Der Aufsichtsrat der Österreichische Post Aktiengesellschaft besteht nach der letzten Wahl durch die Hauptversammlung aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und vier vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den acht Kapitalvertretern sind vier Männer und vier Frauen. Von den vier Arbeitnehmervertretern sind drei Männer und eine Frau. Mitgeteilt wird, dass von der Mehrheit der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat mehr als sechs Wochen vor der Hauptversammlung ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es daher zur Getrennterfüllung des Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt. Gemäß § 9 Abs 1 der Satzung der Österreichische Post Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens vier und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und den von der betrieblichen Arbeitnehmervertretung gemäß § 110 Abs 1 ArbVG entsendeten Mitgliedern. Sollte es zum Tagesordnungspunkt 7 "Wahlen in den Aufsichtsrat" zur Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre kommen, haben diese darauf Bedacht zu nehmen, dass nach Durchführung der Wahlen in den Aufsichtsrat am 17. Juni 2020 mindestens zwei Frauen dem Aufsichtsrat auf der Seite der Kapitalvertreter angehören müssen.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E- Mail an die Adresse fragen.post@hauptversammlung.at zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 12. Juni 2020 bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches spätestens am 27. Mai 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter post.at/ir abrufbar ist. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft an die Emailadresse fragen.post@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann. Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt VI. dieser Einberufung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 5. Juni 2020 in der oben angeführten Weise (Punkt VII Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG wird auf die Ausführungen zu Punkt VII Abs 3 verwiesen.

Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

6. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung Die Österreichische Post Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. Für die Verarbeitung ist die Österreichische Post Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Die Österreichische Post Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT- Dienstleistern. Diese erhalten von Österreichische Post Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Österreichische Post Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Österreichische Post Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Österreichische Post Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Österreichische Post Aktiengesellschaft unter post.at zu finden.

VIII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 337.763.190,00 und ist zerlegt in 67.552.638 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 67.552.638 Stimm­rechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung we­der unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

Keine physische Anwesenheit Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der kommenden Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.

Wien, im Mai 2020 Der Vorstand



Rückfragehinweis: DI Harald Hagenauer Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance Tel.: +43 (0) 57767-30400 harald.hagenauer@post.at

Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Österreichische Post AG Rochusplatz 1 A-1030 Wien Telefon: +43 (0)57767-0 FAX: Email: investor@post.at WWW: www.post.at ISIN: AT0000APOST4 Indizes: ATX Börsen: Wien Sprache: Deutsch

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/56747/4601502 OTS: Österreichische Post AG ISIN: AT0000APOST4

Original-Content von: Österreichische Post AG, übermittelt durch news aktuell


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