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Urteil im VW-Abgasskandal: Verbraucher erhalten Schadensersatzzahlungen auch bei Fahrzeugkauf nach dem 22. September 2015

Geschrieben am 25-03-2020

Berlin (ots) - Volkswagen muss auch für Gebrauchtwagen, die Verbraucher nach dem 22. September 2015 gekauft haben, Schadensersatz zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor, die am 11. März 2020 veröffentlicht wurde (Az. 25 O 141/19). Bisher nahmen Gerichte überwiegend an, dass wegen der ab dem 22. September 2015 einsetzenden umfassenden Berichterstattung jedem Verbraucher klar gewesen sein muss, dass Dieselmotoren aus dem Hause Volkswagen manipuliert sein könnten. Die Gerichte wiesen in solchen Fällen die Klagen wegen sogenanntem "Kauf in Kenntnis" ab.

Die aus Köln stammende Verbraucherin kaufte im Juli 2016 für 16.100 Euro einen VW Caddy bei einem Bonner Autohändler. Vor dem Landgericht Köln klagte sie 2019 gegen Volkswagen wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 2.000 Euro für die von ihr gefahrenen Kilometer. Zwischenzeitlich wurde das verpflichtende Softwareupdate aufgespielt. Das Landgericht verurteilte Volkswagen jetzt dazu, das Fahrzeug zurückzunehmen und 13.900 Euro an die Verbraucherin zu zahlen.

"Das Gericht stellt ohne jeden Zweifel fest, dass das sittenwidrige Verhalten der Beklagten mit dem Jahr 2015 kein Ende genommen hat", sagt die Berliner Rechtsanwältin Kelly Straube von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die das Verfahren federführend betreut. "So kommen endlich auch Verbraucher, die nach Bekanntwerden des Abgasskandals getäuscht wurden, zu ihrem Recht", erklärt Straube.

Durch das Softwareupdate könne es zu einem erhöhten Verschleiß des Motors kommen und hierdurch die Lebensdauer des Motors nachteilig beeinflusst werden, führt das Gericht in seinem Urteil aus. Verbraucher könnten daher berechtigte Zweifel haben, ob das Softwareupdate überhaupt sinnvoll ist. Im Falle von Folgeschäden ließe sich nicht zweifelsfrei klären, ob diese auf das Softwareupdate zurückzuführen wären, weswegen Folgeschäden "voraussichtlich ersatzlos beim Käufer verblieben", führt das Gericht aus. Dies müssten Verbraucher nicht hinnehmen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Volkswagen kann dagegen Berufung einlegen.

Zu grundsätzlichen Fragen im Dieselskandal will sich der Bundesgerichtshof am 5. Mai in Karlsruhe erklären.

Pressekontakt:

VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de http://www.rueden.de
https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140928/4556327
OTS: VON RUEDEN

Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell


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