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Asklepios fordert Änderungen am COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz - Rehakliniken droht das finanzielle Aus

Geschrieben am 24-03-2020

Hamburg (ots) -

- Reha-Kliniken werden von der Politik in der aktuellen Corona-Krise vergessen - Einbindung in die Patientenversorgung geschieht nur halbherzig

Bund und Länder stehen in der Pflicht, die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems in der aktuellen Ausnahmesituation zu schützen. Nach wie vor ist nicht gesichert, wie Rehakliniken in den nächsten Wochen ihre rund 120.000 Ärzte und Pfleger bezahlen können. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums enthält weiterhin keine existenzsichernden Maßnahmen für alle Rehakliniken. Die Politik hat die Verantwortung für die Rettung der Rehakliniken an Bundessozialminister Hubertus Heil geschoben. Doch das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Sozialschutzpaket ist völlig unzureichend, um das Überleben der Rehakliniken und die Arbeitsplätze der Ärzte und Pfleger der Rehaeinrichtungen zu sichern. Das deutsche Gesundheitssystem braucht in der aktuellen historischen Krise dringend alle Kapazitäten und einen konsistenten Rettungsschirm.

"Die zuständigen Minister Spahn und Heil verkennen den Ernst der Lage. Die Reha-Kliniken laufen seit Wochen leer und haben ihre Rücklagen längst aufgezehrt. Den Einrichtungen läuft die Zeit davon. Ohne eine schnelle unbürokratische Hilfe werden bereits in wenigen Tagen bundesweit zahlreiche Gesundheitseinrichtungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten, Kurzarbeit anordnen und Ärzte, Pfleger und Therapeuten entlassen müssen", sagt Kai Hankeln, CEO von Asklepios.

Die stationären Vorsorge- und Rehakliniken haben in den vergangenen Wochen bundesweit intensive Vorarbeit geleistet, um während der Corona-Pandemie Krankenhäuser unterstützen und einen wesentlichen Beitrag bei der Patientenversorgung leisten zu können. Diese wichtige Säule für den drohenden Katastrophenfall droht schon zuvor irreparablen Schaden zu nehmen.

Aufgrund der eigentlich hohen Kalkulierbarkeit der Nachsorge von geplanten medizinischen Eingriffen beruhen die Vergütungsmodelle nahezu auf einer Vollauslastung der Betten im Normalbetrieb. Bereits jetzt stehen aber die meisten Betten leer. Die im Sozialschutzpaket vorgesehene pauschale Abgeltung von 75 % deckt die laufenden Kosten bei Weitem nicht. Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen benötigen analog zu den Akutkliniken zwingend einen gleichwertigen finanziellen Ausgleich der durchschnittlichen Tagessätze für nicht belegte Betten zur Sicherstellung ihrer Betriebs- und Versorgungsbereitschaft.

Zugleich berücksichtigt das Sozialschutzpaket ausschließlich finanzielle Hilfen für Häuser, die von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt sind. Damit ist ein großer Teil der Vorsorge- und Rehakliniken in Deutschland der Krise schutzlos ausgesetzt. Die betroffenen Häuser zählen vielfach zu den medizinisch-führenden Einrichtungen der Bundesrepublik. Gleichermaßen ist unverständlich, weshalb die Politik das Potenzial der Rehakliniken als Reservekapazität ignoriert. Auch die aktuelle Vorlage des Krankenhausentlastungsgesetzes sieht lediglich eingeschränkte Möglichkeiten für die Bundesländer vor, ausgewählte Reha-Einrichtungen zur Unterstützung der Akutkliniken einzubinden und unter den Schutzschirm nehmen zu können.

"Wir müssen die absurde Situation verhindern, dass dringend benötigte Ärzte und Pflegekräfte mitten in der Krise entlassen oder in Kurzarbeit geschickt werden. Das politische Klein-Klein muss ein Ende haben. In der aktuellen Krise muss Deutschland alle Behandlungsmöglichkeiten in zugelassenen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in einem Rettungsschirm bündeln", so Hankeln weiter.

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