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Gender Pay Gap 2019: Frauen verdienten 20 % weniger als Männer / Verdienstunterschied bei 4,44 Euro brutto pro Stunde

Geschrieben am 16-03-2020

Wiesbaden (ots) - Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland 20 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern - der unbereinigte Gender Pay Gap - war damit um 1 Prozentpunkt geringer als in den Vorjahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 17. März 2020 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) mitteilt, verdienten Frauen mit durchschnittlich 17,72 Euro brutto in der Stunde 4,44 Euro weniger als Männer (22,16 Euro). 2018 hatte die Differenz 4,51 Euro betragen.

Gender Pay Gap in Westdeutschland dreimal so hoch wie in Ostdeutschland

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland viel geringer aus als in Westdeutschland. Im Westen ist der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2019 um einen Prozentpunkt auf 21% gesunken, während er im Osten mit 7 % unverändert blieb. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich für Gesamtdeutschland ein sehr langsamer, aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser hatte 2014 mit 22 % um 2 Prozentpunkte höher gelegen als 2019.

Drei Viertel des Gender Pay Gap sind strukturbedingt

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Da die Ergebnisse der VSE 2018 erst Mitte dieses Jahres vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur auf die Erkenntnisse der Analysen der VSE 2014 zurückgegriffen werden. Da die den Gender Pay Gap beeinflussenden Faktoren nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen jedoch auch im Jahr 2019 weitgehend fortbestanden haben.

Demnach sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt - also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2018 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.

Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

Methodische Hinweise:

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden.

Weiterführende Informationen zu dem auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2014 berechneten bereinigten Gender Pay Gap finden sich in den Aufsätzen "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen" sowie "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern" in der Zeitschrift "WISTA - Wirtschaft und Statistik".

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap finden sich unter der Rubrik "Häufig gestellte Fragen" im Themenbereich "Verdienste und Verdienstunterschiede".

Angaben zum unbereinigten Gender Pay Gap in den EU-Mitgliedstaaten bis zum Berichtsjahr 2018 finden Sie in der EUROSTAT-Datenbank. Ergänzend enthält die Veröffentlichung von Eurostat "Adjusted Gender Pay Gap" Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap 2014 im europäischen Vergleich.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte: Verdienste und Arbeitskosten, Telefon: +49 (0) 611 / 75 28 77, www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/32102/4547892
OTS: Statistisches Bundesamt

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell


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