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Tierschutzverstöße sollen am Valentinstag ein legales Mäntelchen erhalten

Geschrieben am 06-02-2020

Berlin (ots) - Schmälere Kastenstände für Sauen und niedrige
Haltungseinrichtungen für Hennen

Die V-Partei³ appelliert an den Bundesrat, den Entwurf zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abzulehnen und damit ein rechtswidriges
Vorhaben zu stoppen. In knapp zwei Wochen, am 14. Februar, wird der Bundesrat
über den aufsehenerregenden Verordnungsentwurf des
Bundeslandwirtschaftsministeriums abstimmen¹.

Nach einem Urteil zur Breite von Kastenständen will das Ministerium die
Verordnung an die Kastenstände anpassen, anstatt den Sauen den ihnen zustehenden
Platz zu gewähren. Die bisher geltende, aber flächendeckend übergangene
Regelung, dass Sauen wenigstens ihre Beine ausstrecken können, soll gestrichen
werden. Damit wird das Gesetz an die Praxis angepasst und nicht umgekehrt. Wie
u. a. die Stellungnahme der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und
der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, die Stellungnahme der Deutschen
Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. sowie die Gemeinsame
Stellungnahme des deutschen Tierschutzbundes e.V., des Bundesverbandes
Tierschutz e.V., des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V., des Bundesverbandes
der Tierversuchsgegner e.V. sowie von PROVIEH e.V. und VIER PFOTEN zu dem
Entwurf darlegen ist das Vorhaben mehrfach rechtswidrig. Einerseits übergeht das
Ministerium mit dem Entwurf die Grenzen des rechtlich höher stehenden
Tierschutzgesetzes und relativiert es damit verfassungswidrig. Der vom Bundestag
im Tierschutzgesetz ausdrücklich erklärte Wille wird also übergangen, um
Tierquälerei weiter zuzulassen. Zweitens verstößt der Entwurf klar gegen das
Verschlechterungsverbot im Tierschutz, das sich aus Art. 20 a des Grundgesetzes
ableitet.

Auch der zweite Teil des Entwurfs zur Mindesthöhe für Haltungseinrichtungen für
"Lege"hennen dient dazu die Situation der Tiere zu verschlechtern. Die bisherige
Mindesthöhe von zwei Metern wird gestrichen und stattdessen eine unbestimmte
Formulierung gewählt, die die Behörden dann auslegen sollen. Es wird also die
Möglichkeit geschaffen, deutlich niedrigere Einrichtungen zuzulassen. Außerdem
ist die Verordnung damit nicht bestimmt genug (vgl. Bestimmtheitsgebot gemäß §
80 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz).

Das Ministerium hat die Stellungnahmen sämtlicher Verbände eingeholt und
veröffentlicht² und trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, den Entwurf nicht
geändert. Es übergeht die Einschätzung der Verbände damit kommentarlos und lässt
den Bundesrat über eine verfassungswidrige Verordnung abstimmen. Es bleibt daher
nur noch zu hoffen, dass die Abstimmung im Bundesrat das Vorhaben stoppt.
Ansonsten hat schon jetzt der Deutsche Tierschutzbund eine "Strafanzeige wegen
des Verdachts auf Meineid und Tierquälerei" angekündigt.³

Die V-Partei³ verurteilt diese Politik gegen das Verfassungsziel Tierschutz und
damit den Willen der Mehrheit. Kastenstände stehen zurecht schon seit langem
unter heftiger Kritik, da sie - ein paar Zentimeter hin und oder her - immer
Tierquälerei sind (vgl. Amstierärztlicher Dienst 3/2016). Kastenstände sind
vermeidbar und heute nicht mehr tragbar und gehören nach dem Willen der
Bevölkerungsmehrheit und nach dem Staatsziel Tierschutz schon lange abgeschafft.
Jetzt noch kleinere Kastenstände zuzulassen, ist verheerend und kaum
nachvollziehbar, für viele Menschen ist schon der Gedanke an diese
Lebensbedingungen von Säuen unerträglich. Denn immer mehr Menschen werden sich
des Leidens der vielen Tiere bewusst und wünschen sich einen friedlichen Umgang
mit allen Tieren und den Ausstieg aus der gesamten industriellen Tierausbeutung.
Doch die Bundesregierung geht darauf in keiner erkennbaren Weise ein,
verschleppt die dringend nötige Agrarwende auch im Bereich der Viehhaltung immer
weiter und macht damit Politik gegen die Mehrheit im Land.

"Die Streichung [der Anforderung, dass die Sau die Gliedmaßen ungehindert
ausstrecken können muss] verstößt gegen §2 und §2a TierSchG und ist
verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen Art.20a GG." - Deutsche Juristische
Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. "Durch den Referentenentwurf des BMEL
[...] ist eine weitere Vertiefung der Verfassungswidrigkeit durch eine weitere
Verschlechterung der Interessen der betroffenen Tiere geplant." -
Rechtsgutachten von Dr. Barbara Felde "Dass die Haltung von Sauen in
Kastenständen den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt, wurde längst
dargelegt (Amtstierärztlicher Dienst 3/2016 S.142-148)." - Tierärzte für
verantwortbare Landwirtschaft e.V.

"Eine Schweinehaltung, die §1 und 2 Tierschutzgesetz konterkariert, bleibt auch
bei einer Verkürzung von derzeit ca. 35 auf 8 Tage tierschutzwidrig und ist in
der vorliegenden Form umfassend (fachlich und gesellschaftspolitisch)
abzulehnen." - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

1) Bundesrat TOP 34 am 14.02.2020
2) Die eingeholten Stellungnahmen und der Verordnungsentwurf auf der Seite des
BMEL
3) Artikel des Deutschen Tierschutzbundes

Pressekontakt:

Eva-Marie Springer Bundespressesprecherin
09074-91779
0174-3878544
presse@v-partei.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/131690/4512862
OTS: V-Partei³

Original-Content von: V-Partei³, übermittelt durch news aktuell


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