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Länder einigen sich über Online-Glücksspiele

Geschrieben am 22-01-2020

Bielefeld (ots) - Poker, Casinos, Sportwetten - alles ist demnächst auch in
Internet erlaubt.

Lothar Schmalen

Düsseldorf. Die 16 deutschen Bundesländer haben sich über einen neuen
Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt. Der Vertrag, der von Mitte 2021 an gelten
soll, erlaubt künftig Sportwetten, Online-Casino, Online-Poker und virtuelles
Automatenspiel ebenso wie die Werbung dafür. Nach Informationen dieser Redaktion
haben sich die Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer auf ihrer Konferenz am
vergangenen Wochenende geeinigt. Die Ministerpräsidenten der Länder können den
Vertrag nun bei ihrem Treffen Anfang März paraphieren. Dann bedarf der
Staatsvertrag noch der Zustimmung aller Landtage. Noch vor der Paraphierung
durch die Ministerpräsidenten soll im Februar in Düsseldorf eine
Verbändeanhörung zum neuen Staatsvertrag stattfinden. Mit der Einigung ist die
Gefahr, dass nach Ablauf der bisherigen Übergangsregelung in Deutschland ein
Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen für das Online-Glücksspiel
entsteht, vom Tisch. Ein solcher Flickenteppich wäre vor allem vor dem
Hintergrund, dass Online-Glücksspiel vor keinen Grenzen halt macht, wenig
sinnvoll gewesen. Der neue Staatsvertrag sieht auch vor, dass eine neue
deutschlandweite Zentralbehörde entstehen soll, die für die Genehmigung und
Kontrolle der Online-Glücksspiele zuständig sein soll. Mithilfe der Behörde soll
außerdem eine spielerübergreifende Datei für Online-Spieler entstehen. Sie wird
Daten von jedem erfassen, der im Internet an Glücksspielen teilnimmt. Spieler,
die als spielsüchtig auffallen, können gesperrt werden. Offen ist einzig, in
welchem Bundesland die Zentralbehörde, die die Form einer Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR) bekommen soll, ihren Sitz erhalten wird. Nathanael
Liminski, der Chef der NRW-Staatskanzlei und Verhandlungsführer der
CDU-geführten Länder, hatte schon früher bestätigt, dass NRW seine Bereitschaft
erklärt hatte, die Behörde zu errichten. Es sei aber keine Bedingung für die
Zustimmung von NRW zum neuen Staatsvertrag, die Behörde zu erhalten. Die Kosten
für die Zentralbehörde sollen sich die Bundesländer teilen. Zwar soll die AöR
dem Finanz- oder dem Wirtschaftsministerium des Landes zugeordnet werden, in dem
der Sitz der Behörde ist, doch werde die Behörde unabhängig agieren können, und
der jeweilige Minister werde keine Weisungsbefugnis gegenüber der AöR haben,
hieß es in Kreisen der Landesregierung.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/65487/4498583
OTS: Neue Westfälische (Bielefeld)

Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell


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