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Bundeszahnärztekammer fordert Stopp von Fremdkapital in der Zahnmedizin

Geschrieben am 20-01-2020

Berlin (ots) - Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erklärt zu den aktuellen
kritischen Medienberichten über investorengeführte Versorgungszentren:
(Zahn-)Medizin ist kein Anlage-Investment. Sie fordert das Aufkaufen von
Zahnarztpraxen durch Fremdkapitalgeber wie z.B. Private-Equity-Fonds zu stoppen.
Erste Erfahrungen mit solchen Konstrukten bestätigten die Sorge, dass in diesen
Zahnärztegesellschaften in der Hand von Investoren "Verkaufsdruck" auf die
jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte ausgeübt wird.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel: "Der ungehemmte Zustrom von Fremdkapital in die
Zahnmedizin muss beendet werden, um weiterhin einen wirksamen Patientenschutz zu
gewährleisten. Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte dürften niemals unter Druck
geraten, Leistungen am Patienten zu erbringen, die nicht medizinisch angezeigt
sind. Die Skandale um fremdkapitalfinanzierte Zahnarztketten in Spanien, England
und Frankreich sollten der Politik hierzulande als Warnsignal dienen. Darauf
haben wir gemeinsam mit den Ärzten bereits mehrfach hingewiesen."

In Frankreich und Spanien hatten diese Ketten von Patienten zum Teil hohe
Vorauszahlungen kassiert und waren dann zahlungsunfähig geworden. In einigen
Fällen musste der Staat mit Entschädigungszahlungen einspringen.

Darüber hinaus sei es, so Engel, schwer erträglich, dass mehr als 75 Prozent der
Fremdkapitalgeber ihren steuerlichen Sitz in Steueroasen wie den Cayman Islands
hätten, wie eine Studie der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen zeigt,
während die normale Zahnarztpraxis natürlich in Deutschland steuerpflichtig sei.

"Es macht uns fassungslos, dass auf diesem Weg Beiträge deutscher
Krankenversicherter in Steueroasen weltweit landen", so Engel weiter.
"Deutschland hat eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt,
das auf diesem Wege nachhaltig beschädigt werden kann. Wir appellieren an die
Bundesregierung, dieser Entwicklung - beispielsweise durch eine Änderung des
Zahnheilkundegesetzes - endlich einen Riegel vorzuschieben. Der Schutz unserer
Patientinnen und Patienten macht mindestens Aufsichts- und
Berufsrechtsregelungen, wie eine verbindliche zahnärztliche Mehrheitsbeteiligung
und die Kontrolle juristischer Personen durch die (Landes-)Zahnärztekammern,
zwingend erforderlich."

Pressekontakt:

Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
presse@bzaek.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30852/4496728
OTS: Bundeszahnärztekammer

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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