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Der Bundestrojaner in Österreich ist verfassungswidrig - PIRATEN Hessen begrüßen das Urteil

Geschrieben am 13-12-2019

Frankfurt am Main (ots) - Im Juli 2019 reichte die Piratenpartei Hessen eine
Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten "Hessentrojaner" ein.[1] Eine
Schadsoftware, mit der die Polizei Daten auf mobilen Endgeräten oder PCs
mitzeichnen kann.

In Österreich plante die türkis-blaue Regierung Ähnliches im Rahmen ihres
"Sicherheitspakets". Vergangenen Mittwoch erklärte das österreichische
Verfassungsgericht einen Großteil dieser Gesetzesmaßnahmen als verfassungswidrig
- darunter auch den Bundestrojaner.

"Ich freue mich sehr, dass in unserem Nachbarland das Verfassungsgericht den
Bundestrojaner verbietet", sagt der politische Geschäftsführer der PIRATEN
Hessen, Matthias Pfützner. "In Deutschland haben wir ebenso entsprechende
Verfahren eingereicht. Sie sollen nicht nur bei uns zu den gleichen Ergebnissen
führen, sondern europaweit Auswirkungen haben."

"Die Sicherheitspolitik muss die Privatsphäre achten", ergänzt Gregory Engels,
einer der Beschwerdeführer der PIRATEN Hessen. "In ihr darf es nicht nur um das
gehen, was technisch möglich, sondern, was anständig ist. Ein Trojaner ist es
nicht."

[1] http://ots.de/y1Mboi

Pressekontakt:

Yasmin Schulze
- Pressesprecherin -
der Piratenpartei Hessen
Pflugstr. 9a
10115 Berlin
E-Mail: presse@piratenpartei-hessen.de
ODER
E-Mail: yasmin.schulze@piratenpartei-hessen.de
Tel.: 0176 / 95503471

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/76876/4468791
OTS: Piratenpartei Deutschland

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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