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Deutsche Umwelthilfe fordert Ende der Hängepartie bei der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung

Geschrieben am 13-12-2019

Berlin (ots) - Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag verzögert
Verhandlungen über steuerliche Förderung der Gebäudesanierung - 10 Jahre
andauernde Hängepartie setzt sich fort - DUH fordert Bund und Länder auf, sich
endlich zur energetischen Gebäudesanierung zu bekennen und nötige
Nachbesserungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen: Energieberatung muss Qualität
der Maßnahmen sicherstellen, Gasheizungen dürfen keine steuerliche Förderung
erhalten

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte bisher keine
Einigung über die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen
erzielen und hat seine Verhandlungen auf den 18. Dezember 2019 vertagt. Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diese erneute Verzögerung und fordert Bund
und Länder auf, die steuerliche Förderung noch in diesem Jahr gesetzlich zu
verankern, damit die energetische Gebäudesanierung ab 2020 als wichtiges
Instrument für mehr Klimaschutz greifen kann. Darüber hinaus muss der aktuelle
Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
nach Auffassung der DUH nachgebessert werden, um bestmöglich wirken zu können.

Die DUH fordert, dass eine qualifizierte Energieberatung Voraussetzung für die
steuerliche Förderung wird, da nur so die Qualität der Maßnahmen sichergestellt
werden kann. Fossile Heizungen müssen dagegen von der Förderung ausgenommen
werden. Das bestehende Schlupfloch für die Förderung neuer Gasheizungen muss
geschlossen werden.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die seit einem
Jahrzehnt andauernde Hängepartie bei der steuerlichen Förderung der
energetischen Gebäudesanierung ist symptomatisch für die Klimaschutzaktivitäten
der Bundesregierung: Geredet wird viel, getan nur wenig. Gerade auch die
öffentliche Hand drückt sich immer wieder vor ihrer Verantwortung für den
Klimaschutz. Bund und Länder dürfen sich nicht weiter gegenseitig die Schuld
zuschieben und müssen noch in diesem Jahr eine sinnvoll ausgestaltete
steuerliche Förderung als zentrales Instrument für die energetische
Modernisierung des Gebäudebestandes auf den Weg bringen. Dabei muss eine
Förderung neuer fossiler Heizungen unbedingt vermieden werden. Der Vorschlag,
dass Gasheizungen weiter gefördert werden können, wenn sie für eine künftige
Einbindung Erneuerbarer Energien vorbereitet sind, führt in eine
energiepolitische Sackgasse. Damit würde in erster Linie ein Umstieg von Öl auf
Gas angereizt und fossile Infrastrukturen in Gebäuden zementiert, ohne dass
geklärt ist, woher zukünftig das viele erneuerbare Gas kommen soll."

Klimafreundliche Erneuerbare Gase können zwar theoretisch bei der Gebäudewärme
eingesetzt werden, allerdings werden sie nicht in den Mengen und zu den Preisen
zur Verfügung stehen wie derzeit Erdgas. Sie werden vordringlich für Bereiche
benötigt, die nicht direkt mit Ökostrom klimafreundlich gestaltet werden können.
Gasheizungen dürfen aus Sicht der DUH deshalb ab spätestens 2025 nicht mehr neu
verbaut werden. Für die Gebäudewärme muss auf verfügbare klimafreundliche
Alternativen wie Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze
zurückgegriffen werden.

Hintergrund:

Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 gefordert, die von der Bundesregierung
geplanten steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapaketes grundlegend zu
überarbeiten und dafür den Vermittlungsausschuss angerufen. Eine Arbeitsgruppe
wurde damit beauftragt, bis zum 18. Dezember mögliche Kompromisse zu finden.

Dem Gesetzesentwurf nach sollen energetische Modernisierungsmaßnahmen an
selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 für einen Zeitraum von zehn Jahren durch
einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.
Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro je Objekt,
über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Der
Entwurf sieht als Voraussetzung für die Förderung von energetischen
Einzelmaßnahmen keine verpflichtende Baubegleitung bzw. Bestätigung durch einen
Energieberater vor. Der ausführende Fachunternehmer soll sein eigenes Werk
selbst bestätigen dürfen.

Ein separater Verordnungsentwurf sieht vor, dass Gas-Brennwertheizungen
steuerlich gefördert werden, wenn diese "Renewable Ready" sind. Die Anforderung
sieht vor, dass derartige Anlagen innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der
Installation durch Einbau eines zusätzlichen regenerativen Wärmeerzeugers in
eine Hybridanlage umzuwandeln ("Hybridisierung") sind. Die Einhaltung der
Anforderungen ist durch eine Konzeptbeschreibung zu dokumentieren und der
Fördernehmer hat die Umsetzung der Hybridisierung nachzuweisen. Allerdings
bleibt auch bei einer Hybridisierung die fossile Gasheizung für viele Jahre der
primäre Wärmeerzeuger.

Links:

Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz in Gebäuden - Chronologie des
Scheiterns: http://l.duh.de/p191213

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe ,
www.facebook.com/umwelthilfe , www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4467705
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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