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Einladung: Urteilsverkündung des EuGH zu möglicher Zwangshaft gegen Ministerpräsident Söder und andere Amtsträger wegen Diesel-Fahrverboten in München

Geschrieben am 12-12-2019

Berlin (ots) - Am 19. Dezember 2019 um 9.30 Uhr verkündet der Europäische
Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zu der Frage, ob Zwangshaft gegenüber den für den
Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig
ist.

Ausgangspunkt ist ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenes und seit
2014 rechtskräftiges Urteil zur Luftreinhaltung in München. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte dem Freistaat mehrfach Zwangsgelder
angedroht und festgesetzt, um zu erreichen, dass der Freistaat wegen des massiv
überschrittenen Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerts an vielen Straßen in München
Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan für München aufnimmt. Diese
Zwangsgelder blieben wirkungslos, nachdem der Ministerpräsident des Freistaats
erklärte, die rechtskräftige Entscheidung des höchsten bayerischen
Verwaltungsgerichts zu missachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte
daraufhin im November 2018 dem EuGH die Frage vor, ob er nunmehr Zwangshaft
gegen verschiedene Amtsträger des Freistaats, zu denen der Ministerpräsident und
der Umweltminister zählen können, verhängen darf oder sogar muss, um die
Erfüllung des Urteils durchzusetzen. Der BayVGH wirft der Staatsregierung und
seinem Ministerpräsidenten Markus Söder in seinem Beschluss evidente
Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie die
Bedrohung des Fortbestands des Rechtsstaats vor.

Am 19. Dezember 2019, 9.30 Uhr wird der EuGH sein Urteil verkünden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Rechtsanwalt Remo Klinger werden das
Urteil im Rahmen eines Pressegesprächs in Berlin um 13.00 Uhr kommentieren und
stehen für Interviews zur Verfügung.

In der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des EuGH am 3. September
2019 wurde deutlich, dass der Gerichtshof dem Verfahren große Aufmerksamkeit
widmet. Am 14. November 2019 hat der Generalanwalt des EuGH, Henrik
Saugmandsgaard Øe, seine Stellungnahme abgeben. Die DUH erhofft sich durch das
überraschend schnelle Urteil wegweisende Hinweise zur Fortentwicklung des
deutschen Rechts und der Stärkung seiner rechtsstaatlichen Elemente.

Datum des Pressegesprächs: Donnerstag, 19. Dezember 2019, 13.00 Uhr
Ort des Pressegesprächs: Bundesgeschäftsstelle Deutsche Umwelthilfe,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin

Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, +49 171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, +49 171
2435458

Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4466157
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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