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Erster "Kinderrechte-Index" für die Bundesrepublik Deutschland - Deutsches Kinderhilfswerk sieht großen Nachholbedarf bei Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Geschrieben am 04-12-2019

Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute den ersten
"Kinderrechte-Index" für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. In der
Pilotstudie werden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber
auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Damit
ist der Index ein geeignetes Instrument für Landesregierungen, die Stärken und
Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu
verbessern.

Im Gesamtergebnis schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen
und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen
Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden.
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegen im Durchschnitt. Hamburg, Hessen,
Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

Der Pilotstudie "Kinderrechte-Index" liegt ein breiter kinderrechtlicher
Forschungsansatz zugrunde, der basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention
gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat
entwickelt wurde. Dabei wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt:
das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen
Lebensstandard, das Recht auf Bildung, und das Recht auf Ruhe und Freizeit,
Spiel und Erholung.

- Bei der Umsetzung des Rechts auf Beteiligung schneiden
Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich
ab.
- Das Recht auf Gesundheit, das im Kinderrechte-Index den Zugang
zum Gesundheitssystem, Prävention und Gesundheitsförderung
umfasst, setzen Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und
Rheinland-Pfalz vergleichsweise am besten um.
- In Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein ist das
Recht auf angemessenen Lebensstandard als eine Voraussetzung für
die gute körperliche, geistige, seelische und soziale
Entwicklung des Kindes vergleichsweise am besten umgesetzt.
- Bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung auf der Grundlage
der Chancengleichheit sowie der Umsetzung von Bildungsinhalten
und -zielen schneiden Brandenburg, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen
überdurchschnittlich ab.
- Das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung als ein
entscheidendes Kriterium für die Qualität der Kindheit, für eine
optimale Entwicklung und für die Förderung der
Widerstandsfähigkeit, setzen Bayern, Brandenburg, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vergleichsweise am besten
um.

"Mit der Entwicklung eines systematischen Kinderrechte-Monitorings in
Deutschland leisten wir Pionierarbeit. Der Kinderrechte-Index zeigt deutlich,
dass wir bei den Kinderrechten noch immer vor großen ungelösten
Herausforderungen stehen. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut, der
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen, im
Hinblick auf die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der
Durchsetzung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung. 30 Jahre
nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland im
Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich. Dabei zeigt der
Kinderrechte-Index ganz deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte an vielen
Stellen keine alleinige Frage der Kassenlage, sondern des politischen Willens
ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Mit dem Kinderrechte-Index haben wir eine empirische Grundlage zur Beurteilung
der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Bundesländern geschaffen.
Damit können die Bundesländer erstmals in dieser Hinsicht systematisch
miteinander verglichen werden. Durch die transparente Darstellung der Umsetzung
von Kinderrechten sollen insbesondere politische Entscheidungsträgerinnen und
-träger erreicht werden, die für Maßnahmen, Programme und Strategien zur
Umsetzung von Kinderrechten verantwortlich sind. Bei der Erstellung des
Kinderrechte-Index wurde auch deutlich, dass es in Deutschland noch große
Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland gibt. Darum versteht sich die Pilotstudie auch als
Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, die Sammlung von
kinderrechtlich relevanten Daten zu prüfen, Lücken zu schließen oder bereits
vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen", sagt Anne Lütkes,
Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des
Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index.

Der Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes basiert auf einem
Methodenmix. So werden auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten
und eigenen Datenerhebungen 64 Kinderrechte-Indikatoren gebildet. Dabei wurden
durch das Deutsche Kinderhilfswerk eigene Analysen zu Rahmenbedingungen wie
Gesetzen, Institutionen, Netzwerken und Programmen durchgeführt sowie Daten
durch repräsentative Umfragen unter Kindern und Eltern in den Bundesländern
erhoben. In schriftlichen Befragungen verschiedener Landesministerien aller
Bundesländer und in den weitergehenden Recherchen zur Pilotstudie werden zudem
Beispiele guter Praxis für die Umsetzung von Kinderrechten aufgezeigt. Der
Kinderrechte-Index wird ergänzt durch Kinderperspektiven zum Recht auf
Beteiligung, die durch qualitative Befragungen von Kindern in den Kontexten
"Inklusion und Exklusion in der Schule" sowie "Armutserfahrungen" eingeholt
wurden. Schließlich hat der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen
Kinderhilfswerkes auf Grundlage der Ergebnisse des Kinderrechte-Index
Forderungen zum Recht auf Beteiligung formuliert.

Eine Zusammenfassung des Kinderrechte-Index, Ländersteckbriefe der 16
Bundesländer und den gesamten Kinderrechte-Index finden Sie unter
www.dkhw.de/kinderrechte-index.

Pressekontakt:
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105473/4458197
OTS: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell


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