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P&R Anlegerskandal: Bundesweit erste Schadensersatzurteile gegen die Drahtzieher

Geschrieben am 27-11-2019

Bremen (ots) -

Ehemalige Geschäftsführer der P&R-Gruppe müssen Anlegern
Schadensersatz zahlen

Nachdem die Kanzlei Schiller & Gloistein im Februar 2019 das bundesweit erste
Urteil gegen einen Finanzvermittler über 120.000 Euro erstreiten konnte, gibt es
nun Hoffnung für alle Anleger die bei P&R direkt Containerinvestments
abgeschlossen haben.

Geschäftsführer haben Schneeballsystem unterstützt

Das Landgericht München II hat Martin Ebben, der bis zur Insolvenz die Geschäfte
der P&R-Gruppe geführt hat, zur Zahlung von rund 35.000 Euro verurteilt.

Auch das Landgericht München I hat in vier von uns geführten Verfahren die
Rechtsnachfolger des langjährigen Geschäftsführers Wolfgang Stömmer zum
Schadensersatz von insgesamt knapp 100.000 Euro zzgl. Zinsen verurteilt.

Weiter entschieden die Gerichte übereinstimmend, dass die Beklagten dazu
verpflichtet seien, die Kläger von möglichen Rückforderungen durch den
Insolvenzverwalter freizustellen. Sollte der Insolvenzverwalter -wie aktuell
angekündigt- bereits erhaltene Mieten zurückfordern, so haben die Beklagten auch
diese Beträge auszugleichen.

Alle vier Verfahren wurden von Stefan Gloistein - Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei Schiller & Gloistein
Rechtsanwälte PartG mbB aus Bremen - geführt. "Beide Münchener Landgerichte sind
unserer Argumentation gefolgt, dass die ehemaligen Geschäftsführer Stömmer und
Ebben in den Anlagebetrug bei P&R involviert waren. Ohne Mitwirkung der
Geschäftsführer konnte Heinz Roth das Betrugs-Konstrukt nicht über Jahre
aufrechterhalten", so Rechtsanwalt Gloistein.

Da Wolfgang Stömmer kurz nach der Insolvenz von P&R verstorben ist, habe man die
Erbin verklagt - und gewonnen. Die Erbin von Wolfgang Stömmer hat hohe
Vergleichszahlungen in Aussicht gestellt. Es müssen also erhebliche
Vermögenswerte im Nachlass von Wolfgang Stömmer vorhanden sein", so Rechtsanwalt
Gloistein. Die bisher erstrittenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Urteile ebnen Weg für Schadensersatzansprüche gegen weitere Verantwortliche

Die erstrittenen Urteile haben eine starke Signalwirkung für Verfahren gegen die
weiteren Drahtzieher im P&R-Anlageskandal. Nun rücken insbesondere auch die
Wirtschaftsprüfer und Hintermänner der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp.
in den Fokus.

"Der Versuch der Gegenseite, die gesamte Verantwortung für den P&R-Anlageskandal
auf Heinz Roth zu schieben und sich selbst als Opfer dessen Machenschaften
darzustellen, ist gescheitert", so Rechtsanwalt Stefan Gloistein. "Wir werden
uns weiter beharrlich darum bemühen, die verlorenen Gelder der Anleger
zurückzuholen."

Quelle:
https://www.sgp-recht.de/pundr-news-erste-urteile-gegen-geschaeftsfuehrung/

Pressekontakt:
Sascha Schiller
Rechtsanwalt

Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB
Altenwall 17/18
28195 Bremen

Telefon: (0421) 33 111 644
Fax: (0421) 33 111 645
E-Mail: info@sgp-recht.de
Website: www.sgp-recht.de

Original-Content von: Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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