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TÜV Rheinland: Internetanbindung von Drohnen bringt Chancen und Risiken / Einsatzgebiete von Drohnen nehmen stark zu / Einhaltung regulatorischer Vorgaben

Geschrieben am 26-11-2019

Köln (ots) - Die Nutzung und Anwendungsbereiche von Drohnen, die so genannten
Unmanned Aircraft Systems (UAS), sind mannigfaltig. Sie können in der
Agrarwirtschaft zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden oder finden
Verwendung bei Film- und Luftaufnahmen in der Katastrophenhilfe. Aber auch bei
der Überwachung und Wartung von schwer zugänglichen Bauwerken wie Brücken oder
Kühltürmen sowie bei Windkraftanlagen oder Solarparks werden Drohnen zunehmend
verwendet.

Doch egal ob die Luftfahrzeuge im kommerziellen oder im privaten Bereich zum
Einsatz kommen, ein Trend ist nicht aufzuhalten. "UAS gehen online und werden
Teil des Internets der Dinge, kurz IoT. Mit Hilfe innovativer Cloud-Technologien
können ganze Wirtschaftszweige, wie Bauindustrie oder Agrarwirtschaft,
revolutioniert werden", erklärt Corinna Reget, Drohnen-Expertin und
Produktmanagerin UAS bei TÜV Rheinland. "In unseren akkreditierten Laboren in
Deutschland, den Niederlanden und Schweden führen wir spezielle
Prüfdienstleistungen für UAS durch. Wir sind Experten für Funk,
elektromagnetische Verträglichkeit, Batteriesicherheit sowie elektrische und
mechanische Sicherheit. Darüber hinaus bieten wir Services im Bereich IoT
Protected Privacy und Cybersecurity an. Drohnen dürfen nicht Ziel von
Hackerangriffen werden und dann zur Gefahr für Menschen und Infrastrukturen
werden."

Neue europäische Regulierung für UAS (EU) 2019/945

Die TÜV Rheinland-Experten sind auch kompetente Ansprechpartner in allen
regulatorischen und normativen Fragestellungen zu UAS. "Unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter begleiten nahezu alle Phasen der Produkte, von der Entwicklung
bis zur Markteinführung", erklärt Stephan Scheuer, Abteilungsleiter Smart
Technologies. "Wir verfügen über ein globales Netzwerk von Standorten und haben
Kenntnis von den jeweils nationalen Anforderungen an die Fluggeräte." So wurde
beispielsweise die europäische Regulierung für unbemannte Luftfahrzeugsysteme
und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme, die (EU) 2019/945, im
Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Sie beinhaltet neue Regeln für die
Anbringung der CE-Kennzeichnung an Unmanned Aircraft Systems, die für den
Betrieb in der sogenannten "Open Category" bestimmt sind.

Weitere Infos zu den Dienstleistungen von TÜV Rheinland zu Drohnen unter
https://www.tuv.com/germany/de/prüfung-von-uas.html

Video von TÜV Rheinland zum Thema Drohnenprüfung bei Youtube unter
https://www.youtube.com/watch?v=Q71RR4Iecck

Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4450530
OTS: TÜV Rheinland AG

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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