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Nichtwahl von AfD-Landtagsabgeordneter Dr. Christina Baum ins PKG ist eine politische Farce - Stasi-Opfer wird von Kartellparteien erneut ausgegrenzt

Geschrieben am 14-11-2019

Stuttgart (ots) - Einmal mehr haben die im Landtag vertretenen Kartellparteien
bei der mehrheitlichen Ablehnung der AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Christina Baum
als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) bewiesen, wes Geistes
Kind sie sind. Ungeachtet des Anrechts der Alternative für Deutschland, im
Parlamentarischen Kontrollgremium angemessen vertreten zu sein, stimmten die
Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und SPD geschlossen gegen die
AfD-Volksvertreterin und maßten sich damit erneut an, darüber bestimmen zu
wollen, wen die AfD-Fraktion ihrer Meinung nach entsenden darf und wen nicht.
Dies stellt einen klaren Verfassungsbruch sowie einen Verstoß gegen die
Geschäftsordnung des baden-württembergischen Landtages dar.

Die AfD-Fraktion stellt fest, dass die Anwürfe gegen die Abgeordnete Dr.
Christina Baum an den Haaren herbeigezogen und völlig untauglich sind, um der
frei gewählten und von der Fraktion vorgeschlagenen Volksvertreterin die
Mitgliedschaft im PKG zu verweigern. Dr. Christina Baum ist jahrelang vom
Staatssicherheitsdienst der DDR observiert und verfolgt worden. Ihre Post wurde
abgefangen, Kontakte zu ihrem Bruder und ihrem Verlobten in der Bundesrepublik
Deutschland wurden durch das SED-Regime unterbunden. Als Opfer des Ministeriums
für Staatssicherheit, das in der DDR die gleiche unrühmliche und
antidemokratische Rolle einnahm wie die Geheime Staatspolizei im Dritten Reich,
wird Dr. Christina Baum von den Kartellparteien erneut für ihr politisches
Engagement ausgegrenzt und bekommt den Machtmissbrauch der neuen Blockpartei zum
wiederholten Male am eigenen Leib zu spüren. Gerade Mitbürger wie die
AfD-Abgeordnete Dr. Christina Baum, die eine totalitäre und zutiefst
menschenverachtende kommunistische Diktatur am eigenen Leib erleben mussten,
sind besonders sensibilisiert, wenn sie Ansätze und Bestrebungen erkennen, die
einstmals stabile freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland zu
untergraben und durch eine gesellschaftliche Transformation ihrer Kernelemente
zu berauben, wie dies im Umgang mit der demokratischen Volkspartei AfD, ihren
Mandatsträgern, Mitgliedern und Wählern mehr als deutlich zutage tritt. Niemand
ist besser geeigneter zu kontrollieren, ob die Regierung den Verfassungsschutz
missbraucht, als ein früheres Stasi-Opfer!

Der Zweck des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach § 16 Absatz 1 des
Landesverfassungsschutzgesetzes ist eine möglichst wirksame parlamentarische
Kontrolle der für die Tätigkeit des Verfassungsschutzes politisch
verantwortlichen Regierung und damit der Schutz der Bürger vor dem Versagen und
den Exzessen staatlicher Geheimdienste. Die AfD tritt seit ihrem Einzug in den
Landtag von Baden-Württemberg dafür ein, einem Missbrauch des
Inlandsgeheimdienstes mit aller Entschiedenheit entgegenzuwirken.

Die Beeinträchtigung der Abgeordneten Dr. Christina Baum in ihren
parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie die Behinderung der Arbeit der
AfD-Fraktion stellen einen klaren Bruch der baden-württembergischen
Landesverfassung sowie der Geschäftsordnung des Landtags dar. Nach §16a Absatz 2
des Landesverfassungsschutzgesetzes ist beim Ausscheiden eines Mitgliedes oder
eines stellvertretenden Mitgliedes aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium
"unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen". Bislang hat der Vorsitzende des PKG
aber weder eine Initiative zur Nachwahl ergriffen noch wurden Gründe der
Ablehnung der Beteiligung der AfD an der PKG-Kontrolle genannt. Diese
Verweigerung ist willkürlich, sachgrundlos, undemokratisch und somit
rechtswidrig. Für die unverzüglich durchzuführende Wahl der PKG-Mitglieder gibt
es klare Vorgaben: Vor der 6. Sitzung am 9. Juni 2016 sind die Fraktionen
übereingekommen, dass sich das Parlamentarische Kontrollgremium in der 16.
Wahlperiode aus neun Mitgliedern aller Fraktionen zusammensetzt. Nach §16a
Absatz 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes wird das Parlamentarische
Kontrollgremium aus der Mitte des Landtags gewählt. Die Ausschussmitglieder
werden nach §19 Absatz 2 der GO nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt.
Zudem werden nach § 19 Absatz 3 der GO die Fraktionen bei der Besetzung der
Ausschüsse ihrer Mitgliederzahl entsprechend berücksichtigt. Die AfD-Fraktion
ist also nach dem Gesetz, nach dem konstituierenden Beschluss des 16. Landtags
und nach der Geschäftsordnung zwingend bei der Besetzung des PKG und nach ihrem
Vorschlag zu beteiligen. Hinderungsgründe gegen die sofortige Beteiligung der
AfD durch unverzügliche Nachwahl bestehen nicht.



Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de

Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell


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