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Tillmann/Gutting: Eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungen auf gutem Weg

Geschrieben am 06-11-2019

Berlin (ots) - Gesamtpaket beinhaltet die steuerliche Förderung der
Elektromobilität, viele Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
deutliche Erhöhungen bei der Wohnungsbauprämie und die Reduzierung der
Umsatzsteuer auf Monatshygieneprodukte

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute den Entwurf eines
Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften abschließend beraten. Dazu erklären
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann
und der zuständige Berichterstatter Olav Gutting:

"Mit dem Gesetzentwurf soll die umweltfreundliche Mobilität weiter vorangebracht
werden. Dazu werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

1. Mobilität und E-Mobilität:

- Bei der Besteuerung bestimmter privat genutzter betrieblicher
Elektro- oder extern aufladbarer Hybridelektrofahrzeugs wird bis Ende
2030 die Bemessungsgrundlage so geändert, dass Nutzer nur noch ein
Viertel des Betrages versteuern müssen. Dadurch werden Anreize an die
Hersteller und Firmen geschaffen, schnell bessere und effektivere
E-Fahrzeuge auf den Markt zu bringen bzw. zu nutzen. Über den
Flottenaustausch fließen Elektro- und Hybridfahrzeuge dann schnell in
den Gebrauchtwagenmarkt ein.

- Mit der Möglichkeit zur Sonderabschreibung für
Elektronutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 unterstützen wir den
elektrischen Lieferverkehr und die Handwerker, die ihre Flotte
elektrifizieren wollen. Das gilt auch für Lastenfahrräder. Damit
machen wir deutlich: Der innerstädtische Gewerbeverkehr soll
elektrisch werden.

- Weiterhin wird die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte
Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder
Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers verlängert. Auch die für
die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche
Ladevorrichtung bleibt bis zum Jahresende 2030 steuerfrei.

- Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad
unentgeltlich oder verbilligt, wird der geldwerte Vorteil aus der
privaten Nutzung ab 2019 steuerfrei gestellt; auch diese Maßnahme
wird bis Ende 2030 verlängert.

- Bei der Förderung des Jobtickets wird eine neue
Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale
eingeführt.

2. Die wichtigsten Begünstigungen:

- Durch die Einführung eines gesetzlichen Pauschbetrags in Höhe
von 8 Euro pro Arbeitstag wird die Geltendmachung der Aufwendungen,
die Berufskraftfahrern typischerweise entstehen, vereinfacht.

- Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen werden von 24 Euro
auf 28 Euro, bzw. von 12 Euro auf 14 Euro erhöht.

- Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung stellen zukünftig
generell keinen Lohn oder geldwerten Vorteil dar, wenn sie der
allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.

- Die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterwohnungen werden deutlich
verbessert; durch einen Bewertungsabschlag vom ortsüblichen Mietwert
entfällt der steuerpflichtige geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer,
wenn die gezahlte Miete zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts nicht
unterschreitet.

- Auch bei der Besteuerung von E-Books gibt es positive Änderungen
für Leserinnen und Leser. Während "klassische" E-Books bereits
ermäßigt besteuert werden, sollen künftig auch E-Books, die in
Datenbankform zum Beispiel in Form von Abo-Modellen angeboten werden,
begünstigt sein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in E-Books
eingebettete Videos nur eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Nach intensiven Diskussionen mit dem Koalitionspartner konnten auf Bestreben
der CD/CSU-Bundestagsfraktion noch folgende Regelungen aufgenommen werden:

- Bei der Wohnungsbauprämie wird die Förderhöchstgrenze auf 700
Euro beziehungsweise auf 1.400 Euro erhöht, gleichzeitig wird der
Prämiensatz auf 10 Prozent angehoben. Dies ergibt bei voller
Ausschöpfung eine Prämie von 70 Euro für Singles und 140 Euro für
Zusammenveranlagte pro Jahr. In den Genuss der Prämie kommen
diejenigen, die die höheren Einkommensgrenzen von 35.000 Euro bzw.
70.000 Euro nicht überschreiten. So werden insbesondere junge
Menschen motiviert, frühzeitig Eigenkapital für die "eignen vier
Wände" anzusparen.

- Bei Monatshygieneprodukten wird der Steuersatz auf sieben
Prozent festgeschrieben und damit um 12 Prozentpunkte reduziert.
Damit setzen wir eine breit getragene Forderung um. Der reduzierte
Steuersatz soll ab dem 1. Januar 2020 gelten. Wir gehen davon aus,
dass die Verbraucherinnen die Weitergabe der Ermäßigung beim
Kaufverhalten berücksichtigen.

- Bei sogenannten Sachbezügen in Form von Gutscheinen und
Geldkarten wird Rechtsicherheit geschaffen: Arbeitgeber können auch
weiterhin Sachbezüge in Form von Gutscheinen und Geldkarten an ihre
Arbeitnehmer bis zur Höhe von 44 Euro pro Monat steuerfrei gewähren.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin
geschuldeten Arbeitslohn ausgereicht werden und die Karten keine
Barzahlungs- oder Wandlungsfunktion in Geld haben.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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