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Verband der Leitenden Krankenhausärzte (VLK e.V.) warnt vor einem Einknicken des Gesetzgebers gegenüber der Kassenlobby beim MDK Reformgesetz

Geschrieben am 05-11-2019

Düsseldorf (ots) - Der aktuell bekannt gewordene Änderungsantrag der
Koalitionsfraktion zum MDK Reformgesetz konterkariert die ursprüngliche
Intention des MDK Reformgesetzes. Aus einem Gesetz, das die Krankenhäuser vor
unberechtigten und überzogenen Rechnungskürzungen der Krankenkassen schützen
sollte, droht nun ein unfaires Rechnungskürzungsgesetz zu Lasten der
Krankenhäuser zu werden, so Priv. Doz. Dr. med. Michael A. Weber, Präsident des
VLK e.V.

Mit der Anhebung der Prüfquote von 10 auf 12,5%, generellen Strafzahlungen und
einem Aufweichen des Verrechnungsverbotes bleibt es beim Prinzip
Rechnungskürzung der Krankenkassen mit dem Ziel ihren Zahlungsverpflichtungen
gegenüber den Krankenhäusern auch in Zukunft nicht vollständig nachzukommen.
Beträge von bis zu 3 Milliarden EUR, die die Kassen über die sogenannte
"Retaxquote" einsparen, sind natürlich beitragsrelevant und so war mit heftigem
Widerstand aus dem Kassenlager zu rechnen. Aber Ziel des Gesetzes war es, diese
völlig ausufernden Rechnungskürzungen zu beenden und das muss es auch bleiben.
Falschabrechnung ist ein vager, wenig präziser Begriff, denn medizinische
Einschätzungen und eine Beurteilung der Verweildauer bieten breiten
Interpretationsspielraum. Die aus ärztlicher Sicht medizinisch erforderliche
Versorgung des Patienten muss das Maß aller Dinge bleiben, nicht das
Einsparinteresse der Krankenkassen. Zudem haben Rechnungskürzungen keinen
Sanktionscharakter bzw. sind keine Strafsache und können damit auch keine
Strafzahlungen nach sich ziehen. Erst recht keine Mindeststrafe von 300 EUR pro
Kürzung. Dies gleicht einer Gelddruckmaschine. Jede Kürzung über 1 EUR würde
eine Rendite von 299 EUR auslösen. Die Krankenkassen haben in der Vergangenheit
bewiesen, dass sie mit dem Instrument der Rechnungskürzung nicht
verantwortungsvoll umgehen können. Ihnen jetzt per Gesetz die Möglichkeit
einzuräumen, dieses Instrument noch exzessiver nutzen zu können ist der falsche
Weg. Auch der Mythos der hohen Quote der Fehlabrechnungen ist längst widerlegt.
Mit diesem Einknicken werden die Kliniken - und damit zwangsläufig die
Versorgung der Patienten - wieder entscheidend geschwächt, während wir mit
unübersehbaren Problemen z.B. beim Fachkräftemangel kämpfen. Der VLK appelliert
daher eindringlich an die Koalitionsfraktion, bei der ursprünglichen Zielsetzung
und Formulierung des Gesetzes zu bleiben.



Pressekontakt:
Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.
Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Normann J. Schuster
Haus der Ärzteschaft
Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf
Fon 0211 45 49 90
Fax 0211 45 49 929
info@vlk-online.de

Original-Content von: Verband der leitenden Krankenhausärzte, übermittelt durch news aktuell


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